42-641-04-02-04-15-A366
Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstücken FlNrn. 4834, Wallersdorf, durch die Zollner Speditions GmbH
Der vom Landratsamt Dingolfing-Landau in o.g. Genehmigungsverfahren erlassene Bescheid vom 02.10.2026, 42-641-04-02-04-15-A3662, wird hiermit gem. § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Der verfügende Teil bestimmt:
„Gegenstand der Planfeststellung
Gegenstand der Planfeststellung ist die Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstücken FlNrn. 4834, Gem. Wallersdorf, durch Zollner Speditions GmbH nach den vom Planungsbüro Inge Haberl, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekten, Deggendorfer Str. 32, 94522 Wallersdorf, mit Datum vom 15.04.2026gefertigten Planunterlagen.“
Die Planfeststellung ist mit Genehmigungsinhalts- und Nebenbestimmungen verbunden.
In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:
„Die Zollner Speditions GmbH hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.“
Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:
„Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg“
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VWGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.“
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) ist in der Zeit von vom 26.10.2026– 09.11.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter folgendem Link https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ sowie im UVP-Portal des Bundes einsehbar. Auf Verlangen eines Betroffenen, das bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist an das Landratsamt Dingolfing-Landau zu richten ist, wird ihm eine andere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen und den Vereinigungen nach § 73 Abs.2 Satz 1 Nummer 2 VwVfG sowie denjenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.
Landratsamt Dingolfing-Landau
Dingolfing, den 05.10.2026
Niemeyer
Regierungsrätin