Antrag der Karl Mossandl GmbH & Co. KG, Schwaiger Straße 64, 84130 Dingolfing, auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken FlNrn. 2502/15, 2502/24 und 2503/6 der Gemarkung Mamming

Die Karl Mossandl GmbH& Co. KG, Schwaiger Straße 64, 84130 Dingolfing, beantragte unter Vorlage von Plänen, Erläuterungen und Fachgutachten die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Abfallzwischenlager) in der Rosenau, 94377 Mamming, auf den Grundstücken FlNrn. 2502/15, 2502/24 und 2503/6 der Gemarkung Mamming durch folgende Maßnahmen:

-Errichtung und Betrieb einer Zwischenlagerfläche zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 t oder mehr

-Errichtung und Betrieb einer Zwischenlagerfläche zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 t oder mehr

-Errichtung einer Lagerhalle mit überdachter Fläche

Betreiber des Lagerplatzes soll nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens der Landkreis Dingolfing-Landau sein.

Um diverses Aushub- und Abbruchmaterial aus Baumaßnahmen des Landkreises Dingolfing-Landau fachgerecht, in größeren Mengen und zentral zur Beprobung zwischenlagern zu können, beantragt die Fa. Karl Mossandl GmbH & Co. KG für den Landkreis Dingolfing-Landau die Errichtung einer zeitgemäßen Zwischenlagerfläche für belastetes und unbelastetes Ausbaumaterial im Ortsteil Rosenau in der Gemeinde Mamming. Der Standort befindet sich angrenzend an den dortigen Betriebsstandort der Mossandl GmbH auf den Grundstücken FlNrn. 2502/15 (T), 2502/24 und 2503/6 (T) der Gemarkung Mamming.

Zur Umsetzung der Maßnahme steht eine Gesamtfläche von ca. 7.820 m² zur Verfügung. Auf diesem Gelände soll eine Halle mit einer nutzbaren Halleninnenfläche von ca. 720 m² errichtet werden sowie eine anschließende überdachte Fläche (ca. 300 m²). Die geplante Halle wird mittig auf dem Grundstück FlNr. 2503/6, Gmk. Mamming, errichtet.

Die geschotterte Freifläche soll ca. 6.800 m² betragen, wobei ca. 600 m² für Fahrbewegungen auf dem Grundstück benötigt werden.

Die Zwischenlagerung erfolgt getrennt nach Materialarten sowie nach Haufwerken und einzelnen Baumaßnahmen (Volumen ca. 500 m³).

Die Freifläche dient der Lagerung von unbelastetem, kiesigem Material bis zur Weiterverwertung. Gefährliche Abfälle wie z.B. belasteter Asphalt werden in der geplanten Halle gelagert, sodass lediglich die mineralischen, kiesigen Materialien im Außenbereich verbleiben.

Das geplante Vorhaben ist genehmigungspflichtig nach § 4 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. BImSchV i.V.m. Ziffern 8.12.1.1 (G/E) und 8.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.

Gleichzeitig wird auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG beantragt.

Die Anlage stellt nach § 3 der 4. BImSchV i.V. Art. 10 und Ziffer 5.5 Anhang I der RL 2010/75/EU eine Anlage nach der Industrieemissionen-Richtlinie dar.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 3. Quartal 2026 vorgesehen.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG, § 8 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

  1. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die Unterlagen zu Art und Umfang des Vorhabens liegen in der Zeit von

Dienstag, den 22.09.2026 bis einschließlich Montag, den 19.10.2026 zur Einsicht aus (Auslegungsfrist).
Die Auslegung wird dadurch bewirkt, dass die Antragsunterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau zugänglich gemacht werden und dort während der Auslegungsfrist unter folgendem Link eingesehen werden können:

Öffentliche Bekanntmachungen | Landratsamt Dingolfing-Landau

Auf die beiliegenden Antragsunterlagen, insbesondere die vorgelegten Fachgutachten, wird verwiesen. Weitere für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen dem Landratsamt Dingolfing-Landau zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht vor (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der 9. BImSchV).

      Auf Verlangen (§ 10 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV) kann eine leicht zu erreichende
Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anfragen sind an das
Landratsamt Dingolfing-Landau, SG 42 Umwelt und Natur, Fachbereich Immissionsschutz (Tel.
08731/87-224, E-Mail: immissionsschutz@dingolfing-landau.de), zu richten.

  1. Von Dienstag, den 20.10.2026 bis einschließlich Dienstag, den 17.11.2026 können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse immissionsschutz@dingolfing-landau.de erhoben werden (Einwendungsfrist). Als Betreff ist dabei „Einwendung Zwischenlagerfläche Mossandl Rosenau“ anzugeben.

Mit Ablauf dieser Frist werden mit Wirkung für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 9 BImSchG).

  1. Die Einwendungen müssen den Namen und die vollständige, leserliche Anschrift des Einwenders enthalten.
    Erhobene Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt sind, bekanntzugeben.
    Der Einwendungsführer kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
  2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet das Landratsamt Dingolfing-Landau nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

    Sollte nach dieser Entscheidung ein Erörterungstermin durchgeführt werden, findet dieser am 01.12.2026 statt.
    Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Der Erörterungstermin kann auch in Form einer Onlinekonsultation oder als Video-bzw. Telefonkonferenz erfolgen.

Die Entscheidung, ob und falls ja, wo, in welcher Form und zu welcher Uhrzeit der Erörterungstermin durchgeführt wird, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter

Öffentliche Bekanntmachungen | Landratsamt Dingolfing-Landau

gesondert bekanntgegeben. Sollten gegen das Vorhaben keine Einwendungen vorgebracht werden, entfällt der Termin ohne weitere Ankündigung.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

Dingolfing, 10.09.2026

Niemeyer

RRin

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