Planfeststellungsverfahren zur Sanierung des Adldorfer Wehres an der Vils, Markt Eichendorf, durch den Freistaat Bayern

Das mit Bescheid des Landratsamtes Landau vom 06.02.1960 genehmigte Adldorfer Wehr befindet sich in einem schlechten Zustand.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, hat deshalb die Planfeststellung nach § 67 Abs. 2 i.V. m. § 68 WHG zum Ersatzneubau des Adldorfer Wehres an der Vils (Höhe Fluss-Akm 34,1, Beginn Vils III – Kanal) beantragt.

Das Vorhaben sieht den Neubau des festen Wehrs mit Grundablass und den Neubau des Einlaufbauwerks sowie eines kurzen Verbindungsgerinnes in die alte Vils vor. Beide neuen Bauwerke befinden sich oberstrom der bestehenden Brücke. Die bestehende Brücke bleibt erhalten.

Außerdem wird im Zuge des Neubaus des Adldorfer Wehrs eine Vorrichtung zur Restwasserabgabe in den Vilskanal errichtet. Hinweis: das für die Ausleitung aus der alten Vils und Einleitung in den Vilskanal erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Dotation (Restwasserabgabe) des Vilskanals erfolgt gesondert.

Das Wehr dient (wie bisher) der Aufteilung des ankommenden Abflusses von 120 m³/s (BHQ1) bzw. 130 m³/s (BHQ2), wovon 15 m³/s über die alte Vils abgegeben werden. Der Abfluss bzw. der Verbleib in der Vils ist auf 15 m³/s zu begrenzen. Der restliche Abfluss gelangt in den Vils III-Kanal.

Ferner soll eine Sohleintiefung nach der Endschwelle des Tosbeckens verhindert werden und eine dauerhafte Sicherung gegen Auskolkung im Unterstrom sichergestellt werden.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden am

Dienstag, den 08.09.2026

um 13.30 Uhr

im Großen Sitzungssaal

des Landratsamtes Dingolfing-Landau

mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Dingolfing, den 05.08.2026

Landratsamt Dingolfing-Landau

Niemeyer

Regierungsrätin

Weitere Bekanntmachungen

Dotation des Vils III-Kanals aus der Vils beim Adldorfer Wehr (ca. Flkm 34,1), Markt Eichendorf Vorhabendträger: Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Moosthenning durch die Gemeinde Moosthenning in den Moosthenninger Bach sowie Festsetzung der Abwasserabgabe ab 01.01.2027; Antrag auf Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG
Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstück FlNr. 2694, Gem. Mamming, SÜMÜ Transport GmbH
Landes- und Regionalplanung: Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut
Öffentliche Bekanntmachung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) der Erteilung einer Baugenehmigung für Errichtung von 136 Wohnungen für Betreutes Wohnen Plus auf dem Grundstück Fl.Nr. 663 Gemarkung Gottfrieding
Öffentliche Bekanntmachung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) der Erteilung einer Baugenehmigung für Erweiterung und Umbau Feuerwehrhaus Dingolfing, mit Neubau Atemschutz-Ausbildungszentrum des Landkreises Dingolfing-Landau auf dem Grundstück Fl.Nr. 615 Gemarkung Dingolfing
Öffentliche Zustellung: Nicolae Laurentiu Toporas
Räumung des Längenmühlbachs
Vermessungsarbeiten der Bayernwerk Netz GmbH in Dingolfing und Teisbach
Verordnung für das Überschwemmungsgebiet an der Vils

Mengkofen

Pilsting