Das mit Bescheid des Landratsamtes Landau vom 06.02.1960 genehmigte Adldorfer Wehr befindet sich in einem schlechten Zustand.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, hat deshalb die Planfeststellung nach § 67 Abs. 2 i.V. m. § 68 WHG zum Ersatzneubau des Adldorfer Wehres an der Vils (Höhe Fluss-Akm 34,1, Beginn Vils III – Kanal) beantragt.
Das Vorhaben sieht den Neubau des festen Wehrs mit Grundablass und den Neubau des Einlaufbauwerks sowie eines kurzen Verbindungsgerinnes in die alte Vils vor. Beide neuen Bauwerke befinden sich oberstrom der bestehenden Brücke. Die bestehende Brücke bleibt erhalten.
Außerdem wird im Zuge des Neubaus des Adldorfer Wehrs eine Vorrichtung zur Restwasserabgabe in den Vilskanal errichtet. Hinweis: das für die Ausleitung aus der alten Vils und Einleitung in den Vilskanal erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Dotation (Restwasserabgabe) des Vilskanals erfolgt gesondert.
Das Wehr dient (wie bisher) der Aufteilung des ankommenden Abflusses von 120 m³/s (BHQ1) bzw. 130 m³/s (BHQ2), wovon 15 m³/s über die alte Vils abgegeben werden. Der Abfluss bzw. der Verbleib in der Vils ist auf 15 m³/s zu begrenzen. Der restliche Abfluss gelangt in den Vils III-Kanal.
Ferner soll eine Sohleintiefung nach der Endschwelle des Tosbeckens verhindert werden und eine dauerhafte Sicherung gegen Auskolkung im Unterstrom sichergestellt werden.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden am
Dienstag, den 08.09.2026
um 13.30 Uhr
im Großen Sitzungssaal
des Landratsamtes Dingolfing-Landau
mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Dingolfing, den 05.08.2026
Landratsamt Dingolfing-Landau
Niemeyer
Regierungsrätin