Im Zuge der Sanierung des mit Bescheid des Landratsamtes Landau vom 06.02.1960 genehmigten Adldorfer Wehres an der Vils (Höhe Fluss-km 34,1) ist die permanente Dotation des Vils III – Kanals aus der Vils geplant.
Hinweis: Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Sanierung des Wehres erfolgt gesondert.
Derzeit erfolgt die permamente Wasserführung des Vils III-Kanals durch Undichtigkeiten des alten Adldorfer Wehres. Durch den Neubau des Adldorfer Wehres entfallen diese Undichtigkeiten.
Mit der nun geplanten dauerhaften Dotation soll das Trockenfallen und Reduktion der derzeitigen Wassermenge des Vils III-Kanals verhindert werden. Die derzeitigen Undichtigkeiten betragen ca. 20 l/s (Istzustand), die geplante Ausleitung aus der Vils in den Vils III-Kanal soll ebenfalls 20l/s betragen und stellt den derzeitigen Istzustand dar.
Die Dotation soll über ein neu betoniertes Einlaufbauwerk in der alten Vils und einer Rohrverbindung vom Einlaufbauwerk bis zur Einleitung unterwasserseitig des neuen Tosbeckens in den Vils III-Kanal erfolgen.
Der Freistaat Bayern hat deshalb die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 15 WHG zur Ausleitung von 20 l/s aus der Vils und die Einleitung in den Vils III-Kanal beantragt.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden am
Dienstag, den 08.09.2026
um 15.00 Uhr
im Großen Sitzungssaal
des Landratsamtes Dingolfing-Landau
mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Dingolfing, den 05.08.2026
Landratsamt Dingolfing-Landau
Niemeyer
Regierungsrätin