Einleiten von Mischwasser Einzugsgebiet Kläranlage Landau a. d. Isar

Bekanntmachung des Ergebnisses der Umweltverträglichkeitsvorprüfung zum Einleiten von Mischwasser aus allen Mischwasserentlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage Landau a. d. Isar durch die Stadt Landau a. d. Isar in die Isar, in den Ammerbach sowie in den Mühlbach;
Antrag der Stadtwerke Landau a. d. Isar auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 15 WHG mit Wirkung zum 01.01.2027;
Antrag der Stadtwerke Landau a. d. Isar auf Widerruf der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis vom 30.12.2016 für das Einleiten von Mischwasser aus den Entwässerungsnetz „Rechts der Isar“ in die Isar, in den Ammerbach und in den Steinfelsmühlbach durch die Stadt Landau a. d. Isar;

Anlage:
1 Plansatz digital

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadtwerke Landau a. d. Isar beantragen mit Schreiben vom 22.06.2026 die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die o.g. Maßnahme.
Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2026.

Die Stadtwerke Landau a. d. Isar beantragen die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus allen Mischwasserentlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage Landau a. d. Isar.
Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2026.

Für die Einleitungen aus den Mischwasserentlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage Landau a. d. Isar wurden bisher mehrere befristete wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt, die zumeist in absehbarer Zeit auslaufen. Nach fachlicher Abstimmung zwischen dem Landratsamt Dingolfing-Landau und dem Wasserwirtschaftsamt Landshut wurde festgelegt, dass alle
Mischwasserentlastungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Landau a. d. Isar aufgrund auslaufender Bescheide in einem Bescheid zusammengefasst werden sollen.

Grundlage für die Ermittlung der wasserrechtlich relevanten Sachverhalte sind die Bestandsunterlagen des Kanalnetzes, der Entlastungsbauwerke und der Kläranlage. Folgende Unterlagen und Nachweise wurden im Rahmen der Antragsunterlagen erarbeitet:

· Bestandsaufnahme des Kanalnetzes einschl. Sonderbauwerke
· Überrechnung des MW-Kanalnetzes nach DWA-A 102-2/BWK-A 3-2
· Angaben über Mischwasserabfluss zur Kläranlage Qm in l/s
· Angaben über Entlastungsmengen in den Vorfluter in l/s an 6 Einleitungsstellen

Ziel des wasserrechtlichen Antrags ist die Prüfung der bestehenden Mischwasserentlastungsanlagen RÜ I, RÜ II, RÜ III, RÜB Zeholfing, RÜB links der Isar und RÜB Kläranlage nach den aktuellen Anforderungen. Die Berechnung erfolgt nach dem vereinfachten Verfahren gemäß DWA-A 102-2/BWK-A 3-2.

Bei diesem Antrag wird das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage Landau a. d. Isar betrachtet. Das Einzugsgebiet erstreckt sich beiderseits der Isar und gliedert sich in zwei Bereiche: Links der Isar befindet sich das Einzugsgebiet mit der Entlastungsanlage RÜB links der Isar. Rechts der Isar befinden sich die Entlastungsanlagen RÜ I, RÜ II, RÜ III, RÜB Zeholfing sowie das RÜB Kläranlage im Direkteinzugsgebiet der Kläranlage.

Da der Markt Pilsting keine eigene Kläranlage betreibt, wird das dort anfallende Schmutzwasser über das Einzugsgebiet links der Isar in der Kläranlage Landau a. d. Isar gereinigt. Das Abwasser des Marktes Pilsting wird über zwei Übergabestellen ohne Entlastungsanlagen in den Bereich der Stadt Landau an der Isar gepumpt. Eine Übergabestelle befindet sich über Harburg kommend in Weindlschwaige. Die zweite Übergabestelle befindet sich in der Boschstraße.
Der Eigentümer des Kanalnetzes im Bereich Pilsting ist der Markt Pilsting selbst.
Das Gesamtsystem gliedert sich in fünf parallel liegende „Kopfgebiete”. Die Drosselabflüsse daraus fließen dann in das sechste Einzugsgebiet, dem Direkteinzugsgebiet der Kläranlage.
Links der Isar befindet sich nur ein Einzugsgebiet namens „Links der Isar” mit den Gebieten Plankenschwaige, Oberes Moos und zusätzlich die Einleitungen aus dem Marktbereich Pilsting. Hier wird das anfallende Mischwasser über das Schöpfwerk in der Königsberger Straße über eine Druckleitung unter der Isar hindurch zur Klärwerkstraße gepumpt. Die Entlastung findet über ein Regenüberlaufbecken mit Überlauf in die Isar statt.

Rechts der Isar gibt es die Einzugsgebiete der Entlastungsanlagen RÜ I, RÜ II, RÜ III, RÜB Zeholfing und dem Direkteinzugsgebiet der Kläranlage selbst mit dem in der Kläranlage liegenden RÜB und der Notentlastung.
Der RÜ I befindet sich in der Nähe des Sebastianiplatzes nahe Hauptstraße 89. Daran angeschlossen ist der mittlere Teil des Mischsystems Rechts der Isar.
Der RÜ II befindet sich im Kreuzungsbereich der Klärwerkstraße/Steinfelsstraße. Daran angeschlossen ist der östliche Teil des Mischsystems Rechts der Isar.
Der RÜ III befindet sich in der Höckinger Straße nahe Hausnummer 100. Daran angeschlossen ist der westliche Teil des Mischsystems Rechts der Isar mit zusätzlich einem Teil des Trennsystems Rechts der Isar und die Ortschaften Zulling, Usterling, Niederhöcking, Oberhöcking und Windschnur im Trennverfahren.
An das RÜB Zeholfing ist das Mischsystem Zeholfing angeschlossen. Es befindet sich am südlichen Ufer der Isar, westlich der Kreisstraße DGF24.
Im Direkteinzugsgebiet der Kläranlage ist jeweils ein Teil des Misch- und Trennsystems Rechts der Isar angeschlossen, sowie die im Trennsystem erschlossenen Ortschaften Kleegarten, Poldering, Zeholfing, Oberframmering und Thalham.

Das Wasserwirtschaftsamt Landshut wird als amtlicher Sachverständiger im Verfahren tätig. Außerdem wurde der Fachberater für Fischerei beim Bezirk Niederbayern, der Fachbereich 3, Abteilung Naturschutz, sowie der Kreisfischereiverein Landau a. d. Isar am Verfahren beteiligt.

Die allgemeine Vorprüfung des Vorhabens nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist deshalb nicht erforderlich.

Damit entfällt auch die Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 3 WHG.

Nach § 15 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 WHG und Art. 63 Abs. 1, Art. 69 BayWG i. V. m.
Art. 27 a, Art. 72 bis 78 BayVwVfG wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass

1. Pläne und Beilagen aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in der Zeit vom 10.09.2026 bis 08.10.2026 im Internet unter folgendem Link:

Öffentliche Bekanntmachungen

einsehbar sind,

2. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen zu dem Vorhaben bei der Stadt Landau a. d. Isar, bei den Stadtwerken Landau a. d. Isar oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 222, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,

3. die bis 22.10.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonders privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen,

4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,

5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Mit freundlichen Grüßen

M. Niemeyer
Regierungsrätin

 

Antragsunterlagen Wasserrechtsverfahren

Weitere Bekanntmachungen

Antrag der Karl Mossandl GmbH & Co. KG, Schwaiger Straße 64, 84130 Dingolfing, auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken FlNrn. 2502/15, 2502/24 und 2503/6 der Gemarkung Mamming
Dotation des Vils III-Kanals aus der Vils beim Adldorfer Wehr (ca. Flkm 34,1), Markt Eichendorf Vorhabendträger: Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren
Genehmigungsverfahren von Herrn Franz Jaud, Unterhaarland 1, 94436 Simbach, zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Nutztieren in einem gemischten Bestand auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1471, 1480 und 1477 der Gemarkung Ruhstorf
Landes- und Regionalplanung: Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut
Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Benutzung des Längenmühlbachs zur Stromerzeugung sowie Erteilung einer Plangenehmigung zum Neubau der Fischaufstiegsanlage, der Erneuerung der Turbine und des Feinrechens sowie der Sanierung des Überlaufwehrs
Öffentliche Bekanntmachung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) der Erteilung einer Baugenehmigung für Errichtung von 136 Wohnungen für Betreutes Wohnen Plus auf dem Grundstück Fl.Nr. 663 Gemarkung Gottfrieding
Öffentliche Bekanntmachung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) der Erteilung einer Baugenehmigung für Erweiterung und Umbau Feuerwehrhaus Dingolfing, mit Neubau Atemschutz-Ausbildungszentrum des Landkreises Dingolfing-Landau auf dem Grundstück Fl.Nr. 615 Gemarkung Dingolfing
Öffentliche Zustellung: Alexandra Färber
Öffentliche Zustellung: Gatyas Norbert
Öffentliche Zustellung: Sawaedi, Mustafa Khaleel Jafil
Planfeststellungsverfahren zur Sanierung des Adldorfer Wehres an der Vils, Markt Eichendorf, durch den Freistaat Bayern
Vermessungsarbeiten der Bayernwerk Netz GmbH in Dingolfing und Teisbach
Verordnung für das Überschwemmungsgebiet an der Vils

Mengkofen

Pilsting