Vollzug der Wasser- und Abwassergesetze;
Vollzug der Abwasserabgabengesetze;
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung;
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage der Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG in die Vils;
Antrag der Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG auf Neuerteilung der gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 15 WHG;
Neufestsetzung der Abwasserabgabe ab 01.01.2027
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Vils.
Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2026.
Die im Jahr 2007 errichtete betriebseigene Kläranlage befindet sich auf dem Grundstück 264/2 nördlich der Vils. Die Vils (Flurnummer 241) grenzt unmittelbar an das Kläranlagengrundstück an.
Der Produktionsbetrieb befindet sich im Ortsteil Adldorf südlich der Hauptstraße. Am Standort werden Bier, Mineralwasser und alkoholfreie Getränke hergestellt.
Nördlich der Hauptstraße befindet sich die Verwaltung und das Schloss. Das Abwasser wird über ein Pumpwerk im Schlosspark zur Kläranlage nördlich der Vils gepumpt. Danach wird das in der Kläranlage behandelte Abwasser auf dem Grundstück, Flurnummer 264/2, Gemarkung Adldorf, in die Vils eingeleitet.
Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einer mechanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebtschlammanlage mit aerober Schlammstabilisierung nach dem SBR-Verfahren).
Die Kläranlage ist ausgelegt auf eine BSB5-Fracht (roh) von 700 kg/d (entsprechend -11.667 EW60). Die Jahresschmutzwassermenge ist auf 100.000 m3 festgelegt.
Die aktuelle jährliche Wassergewinnung der Brauerei beträgt für Brauchwasser ca. 150.000 m3. Davon werden ca. 20.000 m3 an das Dorf als Trinkwasser abgegeben. Über die Produktion gehen ca. 30.000 m3 in die Produkte ein bzw. verdampfen, verdunsten oder sind an Produktionsreststoffe wie Treber, Trub, Hefe gebunden.
Die restliche Menge in Höhe von bis ca. 100.000 m3/a fällt als Abwasser an. Aufgrund der seit Ende 2025 durchgeführten Maßnahmen zur Reduktion des Abwasseranfalls, kann das mittelfristig geplante Ausstoßziel von in der Summe 260.000 hl Getränke mit einer Abwassermenge von unter 100.000 m3 pro Jahr erreicht werden.
Der Hauptteil des Abwassers fällt bei der Reinigung der Produktionsanlagen und bei der Reinigung der Mehrweggebinde an.
Daneben ist noch das sanitäre Abwasser der Brauereimitarbeiter, der Gutsverwaltung, der Gaststätte, von verschiedenen Wohnungen und des Schlosses zu beachten. In der Summe ist von 4.000 m3 sanitärem Abwasser pro Jahr auszugehen.
Die Dächer des Schlosses mit einer Fläche von ca. 900 m2 werden über die Kläranlage entwässert. Ansonsten liegt ein Trennsystem vor.
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut wird als amtlicher Sachverständiger im Verfahren tätig.
Außerdem wurde der Fachbereich Naturschutz, die Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Niederbayern sowie der zuständige Fischereiberechtigte am Verfahren beteiligt.
Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Die Prüfung in der ersten Stufe hat gezeigt, dass keine besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen:
Eine UVP-Pflicht besteht deshalb nicht (§ 7 Abs. 2 UVPG).
Damit entfällt auch die Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 3 WHG.
Nach § 15 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 WHG und Art. 63 Abs. 1, Art. 69 BayWG i. V. m.
Art. 27 a, Art. 72 bis 78 BayVwVfG wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass
- Pläne und Beilagen aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in der Zeit vom 01.10.2026 bis 29.10.2026 im Internet unter folgendem Link:
https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/
einsehbar sind,
- Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen zu dem Vorhaben bei der Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 222, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
- die bis 12.11.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonders privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen,
- bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
- a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Niemeyer
Regierungsrätin
Anlagen:
Beilage 1 Erläuterungen 17072026
Beilage 2 Übersichtslageplan 1 25000
Beilage 5 Abwasseranlage 1 1000
Beilage 6 Übersicht Abwasseranlage 1 500
Beilage 7 Verfahrensschema Kläranlage
Beilage 7.1 Verfahrensfließbild Kläranlage Fällmitteltank
Beilage 7.2 Verfahrensfließbild Kläranlage Werkplanung Dosiertafel
Beilage 8 Lagplan 250 Kläranlage
Beilage 9 Grundriss Kläranlage 1 100