Wasserrecht;
Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstück FlNr. 2708, Gem. Mamming, Karl Mossandl GmbH & Co KG
Die Karl Mossandl GmbH & Co KG hat die Planfeststellung gem. §§ 67 Abs. 2, 68 WHG zur Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstück FlNr. 2708, Gem. Mamming, beantragt.
Dies wird hiermit gem. Art 73, 27 a BayVwVfG, §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass
1) Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben (Erläuterungsbericht mit Inhaltsverzeichnis, Lageplan, Basisplan, Abbauplan mit Schnitten, Rekultivierungsplan mit Schnitten, Bestandsplan nach, Konfliktplan nach BayKompV, UVP-Bericht, Plan potentielles Ökokonto), in der Zeit von Montag, den 26.10.2026, bis Mittwoch, den 25.11.2026, auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter folgendem Link https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar sind.
Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zugrundeliegenden Antragsunterlagen im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (https://www.uvp-verbund.de) unter der Kategorie „Wasserwirtschaftliche Vorhaben“ zugänglich.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm während der Dauer der Auslegung alternativ auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
2) für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde
3) jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu sechs Wochen nach Beginn der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Montag, den 07.12.2026, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Mamming oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 221, Einwendungen gegen den Plan erheben kann.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die zu erlassende Entscheidung einzulegen, können bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich 07.12.2026 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben;
Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
4) die bis 07.12.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen in einem eventuellen Erörterungstermin behandelt werden.
5) bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
6 a) die Personen, die Einwendungen erhoben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, haben, von einem Erörterungstermin durch Information auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau benachrichtigt werden können
- b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Landratsamt Dingolfing-Landau
Dingolfing, den 12.10.2026
Niemeyer
Regierungsrätin