Vollzug der Wassergesetze;
Vollzug der Abwassergesetze;
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung;
Bekanntmachung des Ergebnisses der Umweltverträglichkeitsvorprüfung zum Einleiten von Niederschlagswasser bzw. Mischwasser aus dem Entwässerungsnetz Eichendorf in die Vils
durch den Markt Eichendorf;
Umstellung von Mischsystem auf Trennsystem;
Antrag der Gemeinde Eichendorf auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach
- § 8, 15 WHG;
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Eichendorf beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser bzw. Mischwasser aus dem Entwässerungsnetz Eichendorf in die Vils.
Gegenstand des vorliegenden Antrags ist die wasserrechtliche Neubewertung der bestehenden Einleitungsstelle R06_001010 auf Grundlage der Überrechnung des Mischwasserkanalnetzes nach DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 nach dem vereinfachten Verfahren.
Es wird eine Einleitungsmenge von 412 l/s beantragt.
Das Entlastungsbauwerk RÜ Unteranger befindet sich im Bereich Unteranger, nördlich der Hausnummer 6. In die in Fließrichtung rechte Kammer des Bauwerks läuft eine Zulaufleitung DN 800 ein. Der Trockenwetterabfluss wird gedrosselt über eine Leitung DN 200 geradeaus durch das Bauwerk zur Kläranlage weitergeleitet. Die zugehörige Einleitungsstelle liegt am Gewässer Vils, Fl. Nr. 488/4, Gemarkung Eichendorf, mit den Koordinaten x = 784.219, y = 5.394.113.
Bei Regenwetter staut sich die Kammer ein. Bei Erreichen der Überlaufschwellenhöhe von 349,20 m ü. NN schlägt das Mischwasser über in die links angeordnete Schwelle ab und wird über einen Ableitungskanal im Rechteckprofil DN 1000/1500 in die Vils eingeleitet.
Dem RÜ Unteranger ist im Zulauf ein Stauraumkanal mit untenliegender Entlastung (SKU) vorgelagert. Das geometrische Speichervolumen beträgt 54 m3. Gemäß DWA-A 102-2 ist das anrechenbare Speichervolumen bei einem SKU durch den Faktor 1,5 zu dividieren, woraus sich ein anrechenbares Volumen von 36 m3 ergibt.
Ein Bemessungshochwasserstand (HQ100) liegt für die Einleitungsstelle nicht vor. Es wird konservativ davon ausgegangen, dass die Überlaufschwelle bei einem Bemessungshochwasser überstaut wird. Ein Rückstau aus der Vils in das Kanalnetz wird durch eine Rückstauklappe im Entlastungskanal verhindert.
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut wird als amtlicher Sachverständiger im Verfahren tätig. Außerdem wurde der Fachbereich 3, Abteilung Naturschutz, sowie der Angelsportverein Eichendorf am Verfahren beteiligt.
Die allgemeine Vorprüfung des Vorhabens nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist deshalb nicht erforderlich.
Damit entfällt auch die Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 3 WHG.
Nach § 15 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 WHG und Art. 63 Abs. 1, Art. 69 BayWG i. V. m.
Art. 27 a, Art. 72 bis 78 BayVwVfG wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass
- Pläne und Beilagen aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in der Zeit vom 29.10.2026 bis 26.11.2026 hier unter “Öffentliche Bekanntmachungen” einsehbar sind
- Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen zu dem Vorhaben bei der Gemeinde Eichendorf oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 222, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
- die bis 10.12.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonders privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen,
- bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
- a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Niemeyer
Regierungsrätin
Anlagen:
00 UVP Allgemeine Vorprüfung Deckblatt