Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Moosthenning beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in den Moosthenninger Bach.
Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2026.
Die Gemeinde Moosthenning betreibt die Kläranlage Moosthenning zur Behandlung des kommunalen und gewerblichen Abwassers. Die Jahresschmutzwassermenge ist auf 200.000 m3 festgelegt.
Die Kläranlage wurde 1988/1989 als Belebungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung errichtet und 2005 auf eine Ausbaugröße von 6.000 EW erweitert. Sie verfügt über zwei parallel betriebene biologische Reinigungsstraßen. Die Bemessung basiert auf einer BSB5-Fracht von 360 kg/d. Die aktuelle Belastung wurde nach DWA-A 198 mit rund 280 kg BSB5/d beziehungsweise etwa 4.665 EW ermittelt. Für den Prognosezustand wurde ein Zuwachs von 15 % angesetzt. Daraus ergibt sich eine künftige Belastung von rund 322 kg BSB5/d beziehungsweise 5.336 EW. Die Anlage bleibt damit der Größenklasse 3 zugeordnet.
Das Einzugsgebiet umfasst Bereiche mit Mischwasser- und Trennkanalisation. Die Zuflüsse zur Kläranlage Moosthenning erfolgen von Westen (Dornwang, Unterhollerau) und von Osten (Thürnthenning, Ottering).
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut wird als amtlicher Sachverständiger im Verfahren tätig.
Außerdem wurde der Fachbereich Naturschutz am Verfahren beteiligt.
Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Die Prüfung in der ersten Stufe hat gezeigt, dass keine besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen:
Eine UVP-Pflicht besteht deshalb nicht (§ 7 Abs. 2 UVPG).
Damit entfällt auch die Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 2 WHG.
Nach § 15 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 WHG und Art. 63 Abs. 1, Art. 69 BayWG i. V. m.
Art. 27 a, Art. 72 bis 78 BayVwVfG wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass
- Pläne und Beilagen aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in der Zeit vom 20.07.2026 bis 17.08.2026 im Internet unter folgendem Link:
einsehbar sind,
- Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen zu dem Vorhaben bei der Gemeinde Moosthenning oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 222, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
- die bis 31.08.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonders privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen,
- die Erörterungen etwaiger Einwendungen erfolgt am 01.09.2026 um 09.00 Uhr im Zimmer 222, Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing.
Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert,
- bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
- a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Niemeyer
Regierungsrätin
Anlagen:
Wasserrecht Moosthenning