Wasserrecht und UVPG;
Sanierung Adldorfer Wehrs an der Vils, Markt Eichendorf, durch den Freistaat Bayern
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren
Das mit Bescheid des Landratsamtes Landau vom 06.02.1960 genehmigte Adldorfer Wehr befindet sich in einem schlechten Zustand.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, hat deshalb die Planfeststellung nach § 67 Abs. 2 i.V. m. § 68 WHG zum Ersatzneubau des Adldorfer Wehres an der Vils (Höhe Fluss-km 34,1, Beginn Vils III – Kanal) beantragt.
Das Vorhaben sieht den Neubau des festen Wehrs mit Grundablass und den Neubau des Einlaufbauwerks sowie eines kurzen Verbindungsgerinnes in die alte Vils vor. Beide neuen Bauwerke befinden sich oberstrom der bestehenden Brücke. Die bestehende Brücke bleibt erhalten.
Außerdem wird im Zuge des Neubaus des Adldorfer Wehrs eine Vorrichtung zur Restwasserabgabe in den Vilskanal errichtet.
Hinweis: das für die Ausleitung aus der alten Vils und Einleitung in den Vilskanal erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Dotation (Restwasserabgabe) des Vilskanals erfolgt gesondert.
Das Wehr dient (wie bisher) der Aufteilung des ankommenden Abflusses von 120 m³/s (BHQ1) bzw. 130 m³/s (BHQ2), wovon 15 m³/s über die alte Vils abgegeben werden. Der Abfluss bzw. der Verbleib in der Vils ist auf 15 m³/s zu begrenzen. Der restliche Abfluss gelangt in den Vils III-Kanal.
Ferner soll eine Sohleintiefung nach der Endschwelle des Tosbeckens verhindert werden und eine dauerhafte Sicherung gegen Auskolkung im Unterstrom sichergestellt werden.
Die vorgesehenen Maßnahmen stellen die wesentliche Umgestaltung der Vils dar und erfüllen den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 i.V. m. § 68 WHG.
Das Vorhaben bedarf gem. Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles. Im Zuge dessen hat der Vorhabensträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt (§ 7 Abs. 3 UVPG).
Für das beantragte Vorhaben wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt (Art. 69 BayWG, § 70 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 72 bis 78 BayVwVfG, § 7 Abs. 3 UVPG). Die UVP ist unselbstständiger Bestandteil der Planfeststellung und dient der Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben.
Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Landratsamt Dingolfing-Landau.
Das Vorhaben wird hiermit Art. 69 Abs. 2 BayWG, Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG, § 18 UVPG, bekanntgemacht.
Diese Bekanntmachung ist gleichzeitig auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 19 Abs. 1 UVPG.
Die Bekanntmachung erfolgt mit dem Hinweis, dass
- Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben (Erläuterungsbericht, Planunterlagen – Übersichtslageplan, Lageplan, Grundriss, Längs- und Querprofile, Bauwerksschnitte, Funktions- und Anlagenschema, Bauablaufplan, Baugrubenplan, Bestandsplan –, Bauwerksverzeichnis und Bauwerksübersicht, Grundstücksverzeichnis, Flächenbedarfsplan, Landschaftspflegerischer Begleitplan, UVP-Bericht gem. § 16 UVPG, Hydraulische Berechnungen Baugrunduntersuchung mit geologischem Gutachten), in der Zeit von Montag, den 13.04.2026 bis Dienstag, den 12.05.2026, beim Markt Eichendorf während der Dienststunden ausliegen, sowie im Internet unter folgendem Link https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ und https://www.markt-eichendorf.de/index.php/bekanntmachung einsehbar sind.
Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zugrundeliegenden Antragsunterlagen im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (https://www.uvp-verbund.de) unter der Kategorie „Wasserwirtschaftliche Vorhaben“ zugänglich.
Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht in Papierform ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).
2) für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde
3) jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Freitag, den 12.06.2026 schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Eichendorf oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 221, Einwendungen gegen den Plan erheben kann.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die zu erlassende Entscheidung einzulegen, können bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich Freitag, den 12.06.2026, Stellungnahmen zu dem Plan abgeben;
4) Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
5) bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
6)a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch
öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Dingolfing, den 11.03.2026
Landratsamt Dingolfing-Landau
Niemeyer
Regierungsrätin
Anlagen:
Deckblatt Zur Genehmigungsplanung Teil 1 2022 09 12
Teil 1 Erläuterungsbericht Teil 1 2022 09 12 Anonym
Teil 2 Plan 001 2022 09 12
Teil 2 Plan 002 2022 09 12
Teil 2 Plan 003 2022 09 12
Teil 2 Plan 004 2022 09 12
Teil 2 Plan 005 2022 09 12
Teil 2 Plan 006 2022 09 12
Teil 2 Plan 007 2022 09 12
Teil 2 Plan 008 2022 09 12
Teil 2 Plan 009 2022 09 12
Teil 2 Plan 010 2022 09 12
Teil 2 Plan 011 2022 09 12
Teil 2 Plan 012 2022 09 12
Teil 3 Bauzeitenplan 2022 09 12
Teil 4 Bauwerksverzeichnis Seite 1 2022 09 12
Teil 4 Bauwerksverzeichnis Seite 2 2022 09 12
Teil 4 Bauwerksverzeichnis Seite 3 2022 09 12
Teil 5 Auszug Aus Dem Liegenschaftskataster
Teil 5 Grundstücksverzeichnis 2022 09 12 Anonym
Teil 5 Plan 013 Flächenbedarfsplan 2022 09 12
Teil 6 02 Übersichtslageplan
Teil 6 03 Bestand Und Konflikte
Teil 6 04 Maßnahmen
Teil 6 05 Ökoflächen
Teil 6 LBP Adldorf
Teil 7 Anlage 1 Plan 1 001a
Teil 7 Anlage 2 Plan 1 002a
Teil 7 Anlage 3 Plan 1 003a
Teil 7 UVP Bericht
Teil 8 Seite 1 Abfluss über Festes Wehr Bei BHQ1
Teil 8 Seite 2 Abfluss über Festes Wehr Bei BHQ2
Teil 8 Seite 3 Grundablass
Teil 8 Seite 4 Einlaufbauwerk
Teil 8 Seite 5 Tosbeckenberechnung
Teil 9 Anlage 1 Zum Geologischen Gutachten
Teil 9 Anlage 2 Zum Geologischen Gutachten
Teil 9 Anlage 3 Zum Geologischen Gutachten
Teil 9 Anlage 4 Zum Geologischen Gutachten
Teil 9 Anlage 5 Zum Geologischen Gutachten
Teil 9 Geologisches Gutachten