Die Zollner Speditions GmbH hat die Planfeststellung gem. §§ 67 Abs. 2, 68 WHG zur Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstück FlNr. 4834, Gem. Wallersdorf, beantragt.
Der Markt Wallersdorf wird gebeten, das Vorhaben gem. Art 73, 27 a BayVwVfG, §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekannt zu machen (auch im Internet) mit dem Hinweis, dass
1) Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben (Inhaltsverzeichnis, Erläuterungsbericht, Übersichtslageplan, Übersichtslageplan Antragsfläche, Abbauplan mit Schnitten, Rekultivierungsplan mit Schnitten, Grundstücksverzeichnis, UVP-Bericht), in der Zeit von Montag, den 01.06.2026, bis Dienstag, den 30.06.2026, beim Markt Wallersdorf während der Dienststunden ausliegen, sowie im Internet unter folgenden Links https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/,und https://www.markt-wallersdorf.de/seite/442685/bekanntmachungen.html einsehbar sind.
Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zugrundeliegenden Antragsunterlagen im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (https://www.uvp-verbund.de) unter der Kategorie „Wasserwirtschaftliche Vorhaben“ zugänglich.
Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht in Papierform ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).
2) für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde
3) jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Donnerstag, den 30.07.2026 (Äußerungs- bzw. Einwendungsfrist), schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Wallersdorf oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 221, Einwendungen gegen den Plan erheben kann.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die zu erlassende Entscheidung einzulegen, können bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich Donnerstag, den 30.07.2026, Stellungnahmen zu dem Plan abgeben;
Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
4) die bis 30.07.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden.
5) bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
6 a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch
öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Landratsamt Dingolfing-Landau
Dingolfing, den 12.05.2026
Niemeyer
Regierungsrätin
Planungsunterlagen:
3 KA Zollner 4834 Wallersdorf Grundstuecksverzeichnis Ohne Eigentuemer 20260415 0 KA Zollner 4834 Wallersdorf Antragsschreiben Ohne Eigentuemer 20260415 1 KA Zollner 4834 Wallersdorf Erlaeuterungsbericht M Anlagen 2.1 KA Zollner 4834 Wallersdorf Uebersichtslageplan M 25000 20260415 2.2 KA Zollner 4834 Wallersdorf Uebersichtslageplan M 5000 20260415 2.3 KA Zollner 4834 Wallersdorf Abbauplanung 20260415 2.4 KA Zollner 4834 Wallersdorf Rekultivierungsplanung 20260415 3 KA Zollner 4834 Wallersdorf Grundstuecksverzeichnis Ohne Eigentuemer 20260415[1] 5 KA Zollner 4834 Wallersdorf UVP Bericht 20260415 Kiesabbau Zollner 4834 Wallersdorf Antragsunterlagen Komplett Ohne Eigentuemer 20260415