ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG
Für den nachfolgenden Zustellungsadressaten liegt beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1 in 84130 Dingolfing, im Zimmer Nummer 1 des Sachgebietes 32 ein erlassener Bescheid vom 19.06.2026 mit dem Aktenzeichen: SG32/DGF-SR293/T3-3, welcher nicht zugestellt werden konnte, weil der Aufenthaltsort des Zustellungsempfängers nicht bekannt ist und auch keine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten möglich war (Art. 15 Abs. 1 VwZVG).
Dieser Bescheid wird hiermit gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt.
| Zustellungsadressat (Name, Vorname): |
| Tariq, Farid |
| Letzte bekannte Adresse: |
| Zacherlweg 6 84177 Gottfrieding |
Vorgenannter Zustellungsadressat – oder ein bevollmächtigter Vertreter unter Vorlage der Originalvollmacht – kann dieses Schriftstück am oben genannten Ort (s. Absatz 1) abholen oder einsehen. Ein gültiger Lichtbildausweis ist zur Personen-Identifikation vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen (Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG).
Das o. g. Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Tag der Veröffentlichung: 07.07.2026
Letzter Tag der Veröffentlichung: 22.07.2026
Fröhlich