Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage der Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG in die Vils; Antrag der Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG auf Neuerteilung der gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 15 WHG; Neufestsetzung der Abwasserabgabe ab 01.01.2027

Vollzug der Wasser- und Abwassergesetze;

Vollzug der Abwasserabgabengesetze;

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung;

Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage der Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG in die Vils;

Antrag der Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG auf Neuerteilung der gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 15 WHG;

Neufestsetzung der Abwasserabgabe ab 01.01.2027

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Vils.

Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2026.

 

Die im Jahr 2007 errichtete betriebseigene Kläranlage befindet sich auf dem Grundstück 264/2 nördlich der Vils. Die Vils (Flurnummer 241) grenzt unmittelbar an das Kläranlagengrundstück an.

 

Der Produktionsbetrieb befindet sich im Ortsteil Adldorf südlich der Hauptstraße. Am Standort werden Bier, Mineralwasser und alkoholfreie Getränke hergestellt.

 

Nördlich der Hauptstraße befindet sich die Verwaltung und das Schloss. Das Abwasser wird über ein Pumpwerk im Schlosspark zur Kläranlage nördlich der Vils gepumpt. Danach wird das in der Kläranlage behandelte Abwasser auf dem Grundstück, Flurnummer 264/2, Gemarkung Adldorf, in die Vils eingeleitet.

 

Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einer mechanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebtschlammanlage mit aerober Schlammstabilisierung nach dem SBR-Verfahren).

 

Die Kläranlage ist ausgelegt auf eine BSB5-Fracht (roh) von 700 kg/d (entsprechend -11.667 EW60). Die Jahresschmutzwassermenge ist auf 100.000 m3 festgelegt.

 

Die aktuelle jährliche Wassergewinnung der Brauerei beträgt für Brauchwasser ca. 150.000 m3. Davon werden ca. 20.000 m3 an das Dorf als Trinkwasser abgegeben. Über die Produktion gehen ca. 30.000 m3 in die Produkte ein bzw. verdampfen, verdunsten oder sind an Produktionsreststoffe wie Treber, Trub, Hefe gebunden.

 

Die restliche Menge in Höhe von bis ca. 100.000 m3/a fällt als Abwasser an. Aufgrund der seit Ende 2025 durchgeführten Maßnahmen zur Reduktion des Abwasseranfalls, kann das mittelfristig geplante Ausstoßziel von in der Summe 260.000 hl Getränke mit einer Abwassermenge von unter 100.000 m3 pro Jahr erreicht werden.

 

Der Hauptteil des Abwassers fällt bei der Reinigung der Produktionsanlagen und bei der Reinigung der Mehrweggebinde an.

 

Daneben ist noch das sanitäre Abwasser der Brauereimitarbeiter, der Gutsverwaltung, der Gaststätte, von verschiedenen Wohnungen und des Schlosses zu beachten. In der Summe ist von 4.000 m3 sanitärem Abwasser pro Jahr auszugehen.

 

Die Dächer des Schlosses mit einer Fläche von ca. 900 m2 werden über die Kläranlage entwässert. Ansonsten liegt ein Trennsystem vor.

Das Wasserwirtschaftsamt Landshut wird als amtlicher Sachverständiger im Verfahren tätig.

Außerdem wurde der Fachbereich Naturschutz, die Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Niederbayern sowie der zuständige Fischereiberechtigte am Verfahren beteiligt.

Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Die Prüfung in der ersten Stufe hat gezeigt, dass keine besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen:

Eine UVP-Pflicht besteht deshalb nicht (§ 7 Abs. 2 UVPG).

Damit entfällt auch die Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 3 WHG.

 

Nach § 15 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 WHG und Art. 63 Abs. 1, Art. 69 BayWG i. V. m.

Art. 27 a, Art. 72 bis 78 BayVwVfG wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass

  1. Pläne und Beilagen aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in der Zeit vom 01.10.2026 bis 29.10.2026 im Internet unter folgendem Link:

https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/

einsehbar sind,

 

  1. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen zu dem Vorhaben bei der Gräflichen Brauerei Arco-Valley GmbH & Co. KG oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 222, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,

 

  1. die bis 12.11.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonders privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen,

 

  1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,

 

  1. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

 

  1. b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

 

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Niemeyer

Regierungsrätin

 

Anlagen:

00 Deckblatt

Beilage 1 Erläuterungen 17072026

Beilage 2 Übersichtslageplan 1 25000

Beilage 3 Flurkarte 1 5000

Beilage 4 Luftbild 1 2000

Beilage 5 Abwasseranlage 1 1000

Beilage 6 Übersicht Abwasseranlage 1 500

Beilage 7 Verfahrensschema Kläranlage

Beilage 7.1 Verfahrensfließbild Kläranlage Fällmitteltank

Beilage 7.2 Verfahrensfließbild Kläranlage Werkplanung Dosiertafel

Beilage 8 Lagplan 250 Kläranlage

Beilage 9 Grundriss Kläranlage 1 100

Beilage 10 Technische Berechnungen 17072026

Rücken

Weitere Bekanntmachungen

Antrag der Karl Mossandl GmbH & Co. KG, Schwaiger Straße 64, 84130 Dingolfing, auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken FlNrn. 2502/15, 2502/24 und 2503/6 der Gemarkung Mamming
Einleiten von Mischwasser Einzugsgebiet Kläranlage Landau a. d. Isar
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Landes- und Regionalplanung: Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut
Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Benutzung des Längenmühlbachs zur Stromerzeugung sowie Erteilung einer Plangenehmigung zum Neubau der Fischaufstiegsanlage, der Erneuerung der Turbine und des Feinrechens sowie der Sanierung des Überlaufwehrs
Öffentliche Bekanntmachung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) der Erteilung einer Baugenehmigung für Errichtung von 136 Wohnungen für Betreutes Wohnen Plus auf dem Grundstück Fl.Nr. 663 Gemarkung Gottfrieding
Öffentliche Bekanntmachung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) der Erteilung einer Baugenehmigung für Erweiterung und Umbau Feuerwehrhaus Dingolfing, mit Neubau Atemschutz-Ausbildungszentrum des Landkreises Dingolfing-Landau auf dem Grundstück Fl.Nr. 615 Gemarkung Dingolfing
Öffentliche Zustellung: Alexandra Färber
Öffentliche Zustellung: Gatyas Norbert
Öffentliche Zustellung: Sawaedi, Mustafa Khaleel Jafil
Vermessungsarbeiten der Bayernwerk Netz GmbH in Dingolfing und Teisbach
Verordnung für das Überschwemmungsgebiet an der Vils

Mengkofen

Pilsting