Genehmigungsverfahren von Herrn Franz Jaud, Unterhaarland 1, 94436 Simbach, zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Nutztieren in einem gemischten Bestand auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1471, 1480 und 1477 der Gemarkung Ruhstorf

Genehmigungsverfahren von Herrn Franz Jaud, Unterhaarland 1, 94436 Simbach, zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Nutztieren in einem gemischten Bestand auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1471, 1480 und 1477 der Gemarkung Ruhstorf

Öffentliche Bekanntmachung

Herrn Franz Jaud wurde mit Bescheid des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 03.06.2026, Az.: 42-1711-01-07-375, eine Genehmigung gem. § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt. Der Genehmigungsbescheid wird hiermit gem.§ 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG, öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil des Bescheides sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:

Der verfügende Teil des Bescheides bestimmt:

„ 1.  Herrn Franz Jaud, Unterhaarland 1, 94436 Simbach, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1471, 1480 und 1477 der Gemarkung Ruhstorf

eine Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Nutztieren

in einem gemischten Bestand mit

220 Zuchtsauen-,

890 Ferkelaufzucht-,

2.068 Mastschweine- und

100 Mastbullenplätze,

gegliedert in zwei Betriebseinheiten,

       zu errichten und zu betreiben.

 

  1. Die Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Nutztieren setzt sich aus folgenden, wesentlichen Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen zusammen:

Betriebseinheit Bezeichnung Maße
BE 1

Betreiber:

Herr

Franz Jaud

 

Stall 1 (Wartestall leere Sauen) ca. 33,8 m x 12,0 m
Stall 2 (Abferkelstall, Ferkelaufzucht) ca. 39,6 m x 10,8 m
Stall 3 (Ferkelaufzucht) ca. 27,8 m x 15,3 m
Stall 4 (Mastbullen) ca. 36 m x 15 m
Stall 5 (Mastschweine) ca. 28,6 m x 22 m
Auslauffläche 1

(westlich von Stall 1)

ca. 34,3 m x 6,3 m
Auslauffläche 2

(östlich von Stall 3)

ca. 14 m x 8,7 m
Auslauffläche 3

(westlich von Stall 5)

ca. 27,9 m x 5,0 m
Auslauffläche 4

(östlich von Stall 5)

ca. 27,9 m x 5,0 m
Güllegrube 1,

Holzkonstruktion mit Folienabdeckung

A = 113 m²

V = 339 m³

Güllegrube 2,

Holzkonstruktion mit Folienabdeckung

A = 201 m²

V = 804 m³

Güllegrube 3,

Abdeckung durch Betondecke

A = 177 m²

V = 530 m³

Hackschnitzelheizung Feuerungswärme-

leistung: 60 kW

Fütterungstechnik in Stall 5  
Fahrsiloanlage (drei Kammern) gesamt:

ca. 28 m x 18 m

Befestigter Gülleabpumpplatz  
Notstromaggregat  
BE 2

Betreiber:

Herr

Christof Jaud

 

Stall 6 (Abferkelstall) ca. 48,3 m x 9,1 m
Stall 7 (Ferkelaufzucht) ca. 30,9 m x 14,1 m
Stall 8 (Wartestall leere Sauen, Mastschweine) ca. 119,2 m x 14,0 m
Stall 9 (Mastschweine) ca. 119,3 m x 14,0 m
Mistlager 1 (südlich des Stallgebäudes 6) ca. 4,0 m x 3,0 m
Mistlager 2 (südlich des Stallgebäudes 6) ca. 4,0 m x 3,0 m
Mistlager 3 (östlich des Stallgebäudes 7) ca. 7,7 m x 3,2 m
Mistlager 4 (östlich des Stallgebäudes 8) ca. 7,7 m x 5,0 m
Mistlager 5 (östlich des Stallgebäudes 9) ca. 7,7 m x 5,0 m
monolithischer Schmutzwasser-/Gülle-

sammelbehälter / Abfüllplatz

V = 25 m³
neue Halle (Strohlager und Fütterung) ca. 20 m x 30 m
drei Außenrundsilos h = 24 m, d = 9 m

h = 13,53 m, d = 8,04 m

h = 13,53 m, d = 8,04 m

neue Fütterungstechnik  
Flüssiggastank Nenninhalt: 2,9 t
Gasbrennwerttherme Hersteller Fa. Wolf

Typ: CGB-2-55

FWL: 55 kW

 

  1. Die Genehmigung erlischt, wenn
  • nicht innerhalb von zwei Jahren nach deren Bestandskraft mit der Errichtung der Anlage begonnen, oder
  • die Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben

worden ist.“

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Für die Überschneidung der Abstandsflächen des Futtermittel- und Strohlagers und der Futtersilos wurde eine Abweichung von Art. 6 Abs. 3 HS 1 der Bayerischen Bauordnung zugelassen.

In der Kostenentscheidung wurde bestimmt, dass Herr Jaud die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:

„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg,

Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,

Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg,

schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

  1. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgh.bayern.de).
  2. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elek-tronisch einreichen.
  3. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.“

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) liegt in der Zeit
von Freitag, den 28.08.2026,

bis einschließlich Donnerstag, den 10.09.2026,

zur Einsicht aus (Auslegungsfrist).

Die Auslegung wird dadurch bewirkt, dass eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter folgender Detailseite zugänglich gemacht wird und dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden kann:

https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/

Auf Verlangen kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anfragen sind an das Landratsamt Dingolfing-Landau, SG 42 Umwelt und Natur, Fachbereich Immissionsschutz, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing (Tel. 08731/87-219, E-Mail: immissionsschutz@dingolfing-landau.de), zu richten.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Dingolfing, 26.08.2026

Niemeyer

RRin

 

Anlagen:

§4 Genehmigung Jaud 03 06 2026

Jaud Franz Gen §4 Bekanntmachung Gem. § 21a 9. BImSchV

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