Die SÜMÜ Transport GmbH hat die Planfeststellung gem. §§ 67 Abs. 2, 68 WHG zur Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf dem Grundstück FlNr. 2694, Gem. Mamming, beantragt.
Dies wird hiermit gem. Art 73, 27 a BayVwVfG, §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass
1) Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben (Antrag, Erläuterungsbericht, Übersichtslageplan, Übersichtslageplan Antragsfläche, Abbauplan mit Schnitten, Rekultivierungsplan mit Schnitten, Grundstücksverzeichnis, schalltechnische Untersuchung vom 15.04.2026, artenschutzfachliche Beurteilung vom 12.08.2025, Ergebnisse Erkundungsbohrung 19.01.2022, UVP-Bericht), in der Zeit von Donnerstag, den 18.06.2026, bis Freitag, den 17.07.2026, bei der Gemeinde Mamming während der Dienststunden ausliegen sowie in den Anlagen hier (siehe unten) einsehbar sind.
Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zugrundeliegenden Antragsunterlagen im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (https://www.uvp-verbund.de) unter der Kategorie „Wasserwirtschaftliche Vorhaben“ zugänglich.
Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht in Papierform ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).
2) für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde
3) jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Montag, den 17.08.2026, (Äußerungs- bzw. Einwendungsfrist) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Mamming oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 221, Einwendungen gegen den Plan erheben kann.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die zu erlassende Entscheidung einzulegen, können bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich Donnerstag, den 30.07.2026, Stellungnahmen zu dem Plan abgeben;
Hinweis: eine einfache email genügt dem Schriftformerfordernis nicht.
Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
4) die bis 17.08.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden.
5) bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
6 a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch
öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Landratsamt Dingolfing-Landau
Dingolfing, den 29.05.2026
Schmid
Oberregierungsrat
Anlagen:
0 Suemue Kiesabbau 2964 Antragsschreiben Anonym 1 Suemue Kiesabbau 2694 ErlBericht M Anlagen
1 Suemue Kiesabbau 2694 ErlBericht M Anlagen
2.1 Suemue Kiesabbau 2964 Mamming Uebersichtslageplan
2.2 Suemue Kiesabbau 2964 Mamming Abbauplan
2.3 Suemue Kiesabbau 2964 Mamming Rekultiivierungsplan
3.1 Suemue Kiesabbau 2964 Grundstücksverzeichnis ANONYM
3.2 Suemue Kiesabbau 2694 Auszug Liegenschaftskataster
4.1 Sumue Kiesabbau 2694 3232 2026 SU V01Schalltechn Bericht
4.2 Sumue Kiesabbau 2694 Artenschutzfachliche Beurteilung
4.3 Suemue Kiesabbau 2694 Erkundungsbohrung Nachbarflaeche
5 Suemue Kiesabbau 2694 UVP Bericht