Genehmigungsbescheid zur Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken FlNrn. 4859, 4859/2, 4860, Gem. Wallersdorf, Westenthanner GmbH & Co KG

42-641-04-02-04-15-A362

Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken FlNrn. 4859, 4859/2, 4860, Gem. Wallersdorf, Westenthanner GmbH & Co KG

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Der vom Landratsamt Dingolfing-Landau in o.g. Genehmigungsverfahren erlassene Bescheid vom 04.05.2026, 42-641-04-02-04-15-A362, wird hiermit gem. § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung.

 

Der verfügende Teil bestimmt:

„Gegenstand der Planfeststellung

Gegenstand der Planfeststellung ist die Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken FlNrn. 4859, 4859/2, 4860, Gem. Wallersdorf, durch die Westenthanner GmbH & Co.KG nach den vom Ing. Büro Geoplan vom 13.02.2026 gefertigten Planunterlagen.“

 

Die Planfeststellung ist mit Genehmigungsinhalts- und Nebenbestimmungen verbunden.

 

In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:

„Die Westenthanner GmbH & Co KG hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.“

 

 

Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:

 

„Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

 

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg

Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg

Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VWGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.“

 

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) liegt in der Zeit von vom 26.05.2026 – 09.06.2026 beim Markt Wallersdorf aus und ist auf der Internetseite der Gemeinde, im UVP-Portal des Bundes sowie hier einsehbar:  https://dingolfing-landau.de/wp-content/uploads/2026/05/Planunterlagen_Grundwasserbaggersee_FlNrn.-4859_4859-2_4860.pdf

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen schriftlich angefordert werden.

 

Landratsamt Dingolfing-Landau

Dingolfing, den 08.05.2026

 

Niemeyer

Regierungsrätin

 

 

 

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