Das Landratsamt weist alle Führerscheininhaber ab Geburtsjahrgang 1953 darauf hin, ihre Führerscheine ohne Ablaufdatum fristgerecht umzutauschen.
Für Scheckkartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2027.
Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins unter 4a eingetragen.
Alle Fristen finden Sie hier im Überblick:
Ausstellungsjahr Umtausch bis zum
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Umtauschfrist aller Papierführerscheine endete bereits am 19.01.2025.
Seit dem 19.01.2013 werden die Führerscheine mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist muss das Führerscheindokument erneuert werden. Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins unter 4b eingetragen.
Für den Umtausch werden benötigt:
- Antrag
- der bisherige Führerschein im Original
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 mm x 45 mm in ausgedruckter Form
- ein gültiges Ausweisdokument
- „Karteikartenabschrift“, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Diese „Karteikartenabschrift“ kann bei der Behörde angefordert werden, die sie ausgestellt hat.
Der entsprechende Antrag zum Downloaden ist auf der Homepage des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter der Rubrik „Führerscheinstelle“ – „Umtausch des Führerscheins“ zu finden. Die Kosten belaufen sich aktuell auf 32,00 Euro (inkl. Führerschein-Direktversand durch die Bundesdruckerei).
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier bis acht Wochen nach Eingang aller Unterlagen.
Die Einreichung der Anträge einschließlich aller erforderlichen Unterlagen kann auf folgenden Wegen erfolgen:
– Persönlich während der Öffnungszeiten im Landratsamt Dingolfing-Landau
(um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen über die Homepage des
Landratsamtes Dingolfing-Landau in der Rubrik „Führerscheinstelle“ einen Termin zu vereinbaren)
– auf dem Postweg
– Einwurf in den hauseigenen Briefkasten
Sie können Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag entweder in den Briefkasten des Landratsamtes Dingolfing-Landau (rechts neben dem Haupteingang) oder in den Briefkasten der Zulassungsstelle in Landau einwerfen.
Hinweis: In der Zulassungsstelle Landau können Ihre Unterlagen gerne entgegengenommen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass dort keine Fragen beantwortet und keine individuellen Auskünfte erteilt werden können.
Für Rückfragen und persönliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter der Telefonnummer 08731/87-300 oder per E-Mail an „fuehrerscheinstelle@dingolfing-landau.de“.
Wir weisen darauf hin, dass es in den Wochen vor Ablauf der Frist erfahrungsgemäß durch sehr hohes Besucheraufkommen zu langen Wartezeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen kann. Wir bitten Sie daher, Anfragen vorrangig per E-Mail zu stellen.