Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse).

Wichtig:  Bitte beachten Sie, dass diese Fahrberechtigung nicht für Inhaber von Fahrerlaubnissen gilt, die außerhalb der EU/EWR erworben wurden (z.B. USA, Türkei) und deren Inhaber das gesetzliche Mindestalter in Deutschland (z.B. Pkw mit 18 Jahren) noch nicht erreicht haben.

Wenn Sie jedoch nach dieser Sechs-Monats-Frist weiterhin mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, begehen Sie eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) mit den entsprechenden strafrechtlichen und, im Schadensfalle, auch versicherungsrechtlichen Konsequenzen. Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.

Grundsätzlich werden drei Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:

  • Fahrerlaubnisse aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden solange das Dokument (Führerschein) gültig ist. Die Möglichkeit der freiwilligen Umschreibung besteht jedoch.
    Allerdings gelten mit Wohnsitzbegründung in Deutschland die Vorschriften für die Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.
  • Fahrerlaubnisse aus sog. „Listenstaaten“ müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt jedoch unter erleichterten Bedingungen (keine oder nur teilweise Prüfungspflicht). Einzelheiten nehmen Sie bitte der unten angegebenen Liste.
  • Fahrerlaubnisse aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten)unterliegen grundsätzlich der Prüfungspflicht, d.h. es muss erneut die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Ob die Fahrausbildung entfällt, wird Ihnen bei Antragsstellung durch die Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt.

Unterlagen:

  • Grundsätzliche Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltitel
  • Antrag vollständig ausgefüllt (Erhalten Sie bei Ihrer Meldebehörde)
  • Bestätigung durch die Meldebehörde auf Seite 2 Ihres Antrages
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Ausländischer Originalführerschein

Hinweis: Die „Umschreibefähigkeit“ von Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der sog. „Äquivalenzliste“ der Europäischen Kommission. Beachten Sie, dass es auch innerhalb der Europäischen Union immer noch rein nationale Fahrerlaubnisklassen geben kann!

  • Bei Umschreibung einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis:
  • Nachweis über den erstmaligen Zuzug ins Bundesgebiet (erweiterte Meldebescheinigung)
  • im Einzelfall: Auszug aus dem ausländischen Führerscheinregister (als Nachweis das die Fahrerlaubnis noch gültig ist); hierzu werden Sie im Antragsverfahren noch informiert
  • Bei gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE:
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Schlüsselzahl 95)
  • bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis „Belegart 0E“ (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen);
  • soweit die Verlängerung über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinausgeht: Gutachten (Leistungstests) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat:
  • A1, A2, A, B, BE, AM, L, T:
  • Nachweis über den erstmaligen Zuzug ins Bundesgebiet (erweiterte Meldebescheinigung)
  • bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Schlüsselzahl 95) 
  • bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis „Belegart 0E“ (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen);
  • Gutachten (Leistungstests) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat:
  • A1, A2, A, B, BE, AM, L, T
  • Nachweis über erstmaligen Zuzug ins Bundesgebiet (erweiterte Meldebescheinigung)
  • Teilnahmebescheinigung “Erste-Hilfe-Kurs” (neun Unterrichtseinheiten)
    Bitte beachten Sie, dass Online-Erste-Hilfe-Kurse nicht anerkannt werden dürfen!
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  • Übersetzung undKlassifizierung des ausländischen Führerscheines (z. b. durch ADAC)
  • bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre) statt Sehtest
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Schlüsselzahl 95)
  • bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis „Belegart 0E“ (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen);
  • Gutachten (Leistungstests) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)

Kosten:

  • Bearbeitungsgebühr: 52,40 €
  • ggf. zuzüglich 38,00 € Express-Gebühr
  • ggf. zuzüglich 41,40 € für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises (Schlüsselzahl 95)

Bearbeitungszeit: nach Eingang aller Unterlagen ca. sechs bis acht Wochen

Wichtiger Hinweis: Beantragen Sie bitte die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis möglichst frühzeitig, am besten mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten!

Ansprechpartner
Telefon
Zimmer
E-Mail
Ansprechpartner

Mengkofen

Pilsting