Wohngeldstelle/Lastenzuschuss/Mietzuschuss

Die Wohngeldstelle ist die zuständige Anlaufstelle, bei der Bürger Wohngeld beantragen können. Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Menschen mit geringem Einkommen, damit sie die Kosten für Miete oder selbst genutztes Wohneigentum tragen können. Es handelt sich dabei nicht um eine Sozialleistung, sondern um einen Zuschuss, auf den unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht.

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