Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle ist unter anderem für die überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfungen bei den Gemeinden, bei der Verwaltungsgemeinschaft und bei Schul- und Zweckverbänden zuständig, soweit diese wegen ihrer Größe nicht vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft werden.