Wasserrecht;
Stau- und Triebwerksanlage des Hannes Spielbauer, Peigen, Harburger Str. 23, 94431 Pilsting
Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für die Benutzung des Längenmühlbachs zur Stromerzeugung
Antrag auf Plangenehmigung für den Bau einer neuen Fischaufstiegsanlage
Die Spielbauer Mühle ist eine alte Mühle, die bereits vor der 1909 durch das Bezirksamt Landau a.d. Isar erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis bestand.
Seit 1956 wurde für dieses Triebwerk durchgehend eine wasserrechtliche Bewilligung zur Benutzung des Längenmühlbaches erteilt.
Die letzte Gestattung vom 05.03.2003 berechtigte den Antragsteller zum Aufstauen des Längenmühlbaches auf die Höhe von 339,80 m ü. NN und zum Absenken im Unterwasser auf die Höhe von 338,30 m ü. NN sowie zur Nutzung einer Wassermenge bis zu 3,2 m³/s.
Die Bewilligung war bis zum 31.12.2022 befristet.
Die Aus- und Einleitungen sowie das Aufstauen eines Gewässers stellen Benutzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 WHG dar, die einer Erlaubnis nach § 8 WHG bedürfen.
Im Jahr 2008 wurde ein Fischpass errichtet, der nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und daher im Zuge der Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis erneuert werden soll.
Dies stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG dar, der einer Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 bedarf.
In 2022 ist eine neue Rechenanlage mit einem Stababstand von 15 mm, einer vollautomatischen Rechenreinigung und automatisierter Spülrinne installiert worden. Im selben Jahr wurde die alte Francis-Turbine durch eine Kaplanturbine erneuert.
Weitere bauliche Veränderungen und Veränderungen des Wasserzulaufs bzw. der Stauhöhe sind nicht vorgesehen.
Mit Vorlage der Antragsunterlagen am 25.02.2025 hat Herr Hannes Spielbauer die Neuerteilung der Bewilligung für die Benutzung des Längenmühlbaches und die Plangenehmigung für den Neubau der Fischaufstiegsanlage beantragt.
(Hinweis: die beantragte Plangenehmigung zum Umbau der Fischaufstiegsanlage ist nicht Gegenstand des Erörterungstermins).
Die Einwendungen, die Stellungnahmen der Behörden sowie die Stellungnahmen von Vereinigungen zu dem Plan werden am
Mittwoch, den 29.04.2026
09.00 Uhr
im kleinen Sitzungssaal
des Landratsamtes Dingolfing-Landau
mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Dingolfing, den 08.04.2026
Landratsamt Dingolfing-Landau
gez.
Meike Niemeyer
Regierungsrätin