Im Landkreis Dingolfing-Landau gibt es viele verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Sowohl in Kindertageseinrichtungen als ach in der Kindertagespflege steht ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Angebot zur Verfügung.
Der Landkreis Dingolfing-Landau unterstützt, berät und begleitet über 45 Kindertagesstätten und circa 20 Tagesmütter. Auch für Ihre Fragen als Eltern bei der Platzsuche oder zu einem Betreuungsplatz können Sie sich an uns wenden.
Die richtige Ansprechpartnerin im Kreisjugendamt für Ihre Fragen finden Sie abhängig von Ihrem Anliegen:
Fachaufsicht und pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Der Landkreis ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem zuständig für die Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder). Im Landkreis Dingolfing-Landau gibt es über 45 Kindertageseinrichtungen. In diesem Aufgabengebiet sind wir Ansprechpartner für Träger- und Gemeindevertretungen, Einrichtungsleitungen, pädagogisches Personal und Eltern.
Zu den Aufgaben der Fachaufsicht und Fachberatung Kindertageseinrichtungen gehören:
- die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen
- die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Qualitätsstandards, wie z.B. der räumlichen Voraussetzungen, der Eignung des pädagogischen Personals sowie der stetigen Weiterentwicklung pädagogischer Konzeptionen und Schutzkonzeptionen
- die Überprüfung auf Einhaltung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans
- die Prüfung und Ausstellung von Personalzustimmungen
- die Beratung von Kindertageseinrichtungen und deren Trägern zu Rechtsfragen und gesetzlichen Grundlagen, zur Organisation des Betriebsablaufs, zu pädagogischen Inhalten, zu räumlichen und personellen Erfordernissen
- die Beratung und Unterstützung von Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern bei Konflikten und Beschwerden
- die Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Betreuungsplatzsuche
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Fachtagen für pädagogisches Personal
Hier finden Sie eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen im Landkreis Dingolfing-Landau:
Liste aller Kitas im Landkreis
Kostenübernahme Kitagebühren
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.
Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monatliches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist.
Hier finden Sie den Antrag: Antrag Kostenübernahme Kitabeiträge
Bitte beachten Sie, dass dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt werden müssen:
Bescheinigung Kita
Zusatzbogen Einkommen und Ausgaben
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine besondere Art der Kinderbetreuung. Im Vordergrund steht eine Betreuung mit familiärem Charakter, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. So findet die Betreuung bei den Tagesmüttern/-vätern mir einer Pflegeerlaubnis vom Jugendamt in der Regel zu Hause statt. Sie arbeiten eng mit den Eltern zusammen und unterstützen diese bei der Erziehung und Förderung der ihnen anvertrauten Kinder. Dabei sind maximal bis zu fünf Tageskinder gleichzeitig anwesend. Die Dauer der Betreuung wird individuell zwischen Kindertagespflegepersonen, Eltern und Jugendamt vereinbart.
Wie finde ich eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater)?
Wenden Sie sich dazu an die Fachaufsicht und Fachberatung Kindertagespflege. Sie erhalten Beratung zu allen Themen und Fragen der Kindertagespflege.
- Passgenaue Vermittlung einer Tagespflegeperson
- Begleitung der Kindertagespflegepersonen
- Unterstützung der Kindertagespflegepersonen und der Familie der Tageskindern bei auftretenden Problemen
Qualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen
Sie haben Freude an der verantwortungsvollen und regelmäßigen Betreuung, Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern im Alter von 0-14 Jahren in freiberuflicher Tätigkeit? Dann bewerben Sie sich als Kindertagespflegeperson. Das nötige “Rüstzeug” dafür erhalten sie in einem 160-stündigen Qualifizierungskurs. Außerdem besteht nach Abschluss die Möglichkeit, als Assistenzkraft in einer Kindertageseinrichtung tätig zu werden.
Die Regionale KEB Dingolfing-Landau bietet im Auftrag des Kreisjugendamtes Dingolfing-Landau einen Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen und angehende Assistenzkräfte an. Der Kurs umfasst 160 Unterrichtseinheiten sowie ein Praktikum im Umfang von 20 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung bzw. bei einer Kindertagespflegeperson).
Bei Interesse wenden Sie sich an die Fachaufsicht und Fachberatung Kindertagespflege.
Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Im Rahmen der Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen werden unter anderem die staatlichen Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen zugeteilt und überprüft.
Betriebskostenförderung für Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter und -väter)
Die Sachbearbeiterin für Kindertagespflege informiert über Finanzierung, Fördermöglichkeiten, Kostenübernahme durch das Jugendamt sowie Fragen zur Abrechnung der Kindertagespflege.