Fahrgastbeförderung – z.B. Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr, Krankenwagen

Voraussetzungen:

Vorbesitz der Klasse B seit mindestens zwei Jahren
(bei Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr)

Mindestalter: Vollendung des 21. Lebensjahres
(bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: Vollendung des 19. Lebensjahr)

  1. Antrag auf Fahrgastbeförderung (Formular s. unten),
    diesen bei der Wohnsitzgemeinde abstempeln lassen
  2. Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen), dieses wird dann unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt

Bitte fügen Sie dem Antrag bei:

  • gültigen Personalausweis, Reisepass oder Elektronischer Aufenthaltstitel (bitte Kopie beilegen)
  • gültigen deutschen Kartenführerschein (bitte Kopie beilegen)
    (falls noch nicht vorhanden, muss ein Umtausch/Umschreibung rechtzeitig beantragt werden)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    nach dem amtlichen Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung 
    – bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens bzw. augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung – bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

Zusätzlich erforderlich

  • bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr: Leistungsgutachten (Arbeits- oder Betriebsmediziner oder durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung) – bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr
  • bei Erteilung eines Fahrgastscheins für Taxi / Mietwagen / gebündelten Bedarfsverkehr: Fachkundenachweis (ist seit dem 02.08.2021 anstatt einer Ortskundeprüfung vorzulegen):

    Bis das Ablegen dieses Fachkundenachweises möglich ist, wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung daher übergangsweise ggf. nur mit einer auflösenden Bedingung erteilt.

Diese auflösende Bedingung beinhaltet die Verpflichtung, dass der Fachkundenachweis, sobald dieser dann abgelegt werden kann, innerhalb einer festgelegten Frist nachgereicht muss, da die unter dieser Bedingung erteilte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ansonsten erlöschen würde.

  • bei Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfenach §19 FeV

Bitte schicken Sie den Antrag dann mit den erforderlichen Unterlagen baldmöglichst an uns zurück:

Landratsamt Dingolfing-Landau
Führerscheinstelle
Frau Schneider
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing 

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei bis vier Wochen (nach Eingang aller Unterlagen).

Kosten:

Antragsgebühr:

  • 40 € bei Ersterteilung/ Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit
  • 32,90 € bei Verlängerung (bei Eintrag im bisherigen Schein)
  • Für die geplante Fachkundeprüfung: Ablauf und Gebühr sind derzeit noch nicht bekannt.
  • Sie erhalten von uns eine Kostenrechnung, die Sie dann innerhalb der genannten Frist überweisen.
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