Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein. 

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild, 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung
  • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • bei gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE zusätzlich:
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • bei der Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und/oder DE zusätzlich:
    • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr); Leistungstest
    • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis „Belegart OE“ (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen) 

Kosten: 43,80 €

Bearbeitungszeit: nach Eingang aller Unterlagen ca. vier Wochen. In eilbedürftigeren Fällen besteht die Möglichkeit einer Express Bestellung (zusätzliche Kosten hierfür: 38,00 €).

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