Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Busse der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE werden nur noch befristet erteilt. Damit sollen Eignungsmängel durch ärztliche Kontrollen ausgeschlossen oder frühzeitig erkannt werden.
Diese Fahrerlaubnisse müssen regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte rechtzeitig (max. sechs Monate) vor Ablauf der Befristung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung Ihre Fahrerlaubnis vorerst erlischt, Ihre Besitzstände verloren gehen und ggf. weitere Unterlagen oder Prüfungen erforderlich werden. Ein Vorläufiger Führerschein wird nicht ausgestellt! Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E unbefristet
- Fahrerlaubnisklassen C, CE bis zum 50. Lebensjahr befristet und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden
Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 erworben haben:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden
- Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE auf 5 Jahre befristet
Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis ab dem 19.01.2013 erworben haben bzw. erwerben:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE auf 5 Jahre befristet
Beachten Sie bitte als Berufskraftfahrer unabhängig von den Vorschriften über die Verlängerung von Lkw- und Busklassen auch die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG bzw. BKrFQV). Danach müssen im Abstand von 5 Jahren Weiterbildungen besucht werden. Die Bescheinigungen hierüber müssen Sie dann der Führerscheinstelle einreichen, werden dort geprüft und in Form einer Schlüsselzahl (95) auf dem Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) eingetragen. Danach können Sie weiter als Lkw- oder Busfahrer im In- und Ausland tätig sein.
Notwendige Unterlagen:
- gültigerPersonalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (bei Antragstellung nicht älter als fünf Jahre)
- Zusätzlich notwendige Unterlagen bei den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Gutachten (PMU – medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, wenn über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Kosten:
- Bearbeitungsgebühr: 40,00 €
- zuzüglich 5,50 € Direktversand durch die Bundesdruckerei
- zuzüglich 41,40 € für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises (Schlüsselzahl 95)
- zuzüglich 38,00 € Express-Gebühr
Bearbeitungszeit: Nach Eingang aller Unterlagen ca. vier bis sechs Wochen. In eilbedürftigeren Fällen besteht die Möglichkeit einer Express Bestellung (zusätzliche Kosten hierfür: 38,00 €). Aufgrund von Erkrankungen oder sonstigen Einschränkungen kann die Bearbeitungszeit länger dauern. In solchen Fällen muss Ihre Eignung bzw. Befähigung durch einen Facharzt bzw. eine MPU-Stelle überprüft werden.