Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre. Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, welche ohne Probezeit erteilt werden.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden beispielsweise, wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorrad erwerben.
Fahrberechtigung B197
Seit In-Kraft-Treten am 01.04.2021 besteht die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (=Automatik) die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (bei einer Fahrschule) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 ist eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzuweisen, dass der Antragsteller zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist. Hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B ist mit der Schlüsselzahl 197 bei der Klasse B in den Führerschein einzutragen.
AM15
Seit dem 28.07.2021 ist das Mindestalter für die Klasse AM von bisher 16 Jahre auf 15 Jahre gesenkt worden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis AM mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage wird im Führerschein neben der Klasse AM mit der Schlüsselzahl 195 eingetragen.
Notwendige Unterlagen:
- Grundsätzlich:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- vollständig ausgefüllter Antrag (erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule)
- Bestätigung durch Ihre Meldebehörde auf Seite 2 Ihres Antrages
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“ (neun Unterrichtseinheiten) (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden nicht anerkannt)
- Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L, T
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Schlüsselzahl 95)
- Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Gutachten (Leistungstest) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis „Belegart 0E“ (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen);
- Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Schlüsselzahl 95)
- Fahrberechtigung B197: Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung über mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und der Bestätigung über die Ablegung der 15-minütigen Abschlussfahrt. (Diese Teilnahmebescheinigung müssen Sie dem Antrag nicht beilegen. Sie benötigen Sie zur Vorlage beim TÜV.)
Kosten: Bearbeitungsgebühr mit Probezeit: 40,80 €, Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit: 40,00 €; ggf. zuzüglich 41,40 € für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises (Schlüsselzahl 95)
Bearbeitungszeit: nach Eingang aller Unterlagen ca. sechs bis acht Wochen