Schlüsselzahl B 196
Diese Schlüsselzahl umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Diese Schlüsselzahl gilt nur für das Inland.
Für die Eintragung bestehen folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis, Klasse B, seit mindestens fünf Jahren
Wichtig: Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Schlüsselzahl B96
Diese Schlüsselzahl umfasst Gespanne mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des kompletten Gespanns (Zugfahrzeug und Anhänger) maximal 4.250 kg betragen darf. Für die Eintragung bestehen folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Bestätigung der Fahrschule über die entsprechenden Fahrstunden
Kosten: Bearbeitungsgebühr 45,30 € ggf. zuzüglich 11,20 € für vorläufigen Führerschein
Bearbeitungszeit: nach Eingang aller Unterlagen ca. vier Wochen. In eilbedürftigeren Fällen besteht die Möglichkeit einer Express Bestellung (hier fallen zusätzliche Kosten von 38 € an).
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