Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung bei Partnerschaftskonflikten, Familienkrisen, Trennung oder Scheidung.
Die Eltern erhalten Unterstützung bei der Entwicklung einvernehmlicher Lösungen bezüglich der Ausgestaltung des Sorgerechts sowie des Umgangs.
Dabei wird besonderer Wert auf die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung gelegt. Beide Elternteile sollen – auch nach einer Trennung – gemeinsam für das Wohl ihres Kindes sorgen und dessen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.
Zu diesem Zweck beraten und begleiten die Fachkräfte unseres Allgemeinen Sozialen Dienstes. Zusätzlich sind sie in familiengerichtliche Verfahren eingebunden, die minderjährige Kinder betreffen.
Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.