Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 bis 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Wir beraten und unterstützen die Betroffenen sowie deren Sorgeberechtigte während des gesamten Verfahrens. Im Mittelpunkt steht dabei, gemeinsam Wege zu finden, wie erneute Straffälligkeit vermieden und positive Lebensperspektiven aufgebaut werden können.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren

  • informiert über den Ablauf des Strafverfahrens,
  • prüft erzieherische Hilfen,
  • erstellt Berichte zur aktuellen Lebenssituation des Jugendlichen oder Heranwachsenden für Staatsanwaltschaft und Gericht und
  • unterstützt bei der Erfüllung von Auflagen.

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