Das Landratsamt informiert über die Öffnungszeiten rund um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel.
Regulär geöffnet ist am Montag und Dienstag, 22. und 23. Dezember. An Heiligabend sowie an den beiden Weihnachtsfeiertagen bleibt das Landratsamt geschlossen. Am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, ist das Amt wieder regulär geöffnet. Geschlossen ist hingegen an Silvester, am Neujahrstag sowie am Brückentag, dem Freitag, 2. Januar. Am Montag, 5. Januar, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Eine Ausnahme gilt am 2. Januar für das Büro der Landkreiswahlleitung: Während das Amt an diesem Tag grundsätzlich geschlossen hat, können Wahlvorschläge dennoch in der Zeit von 8 bis 12 Uhr eingereicht werden. Ein Einlass ist jedoch nur nach telefonischer Voranmeldung unter 08731 87-105 bzw. 08731 87-106 möglich, da die Pforte des Landratsamtes nicht besetzt ist.