Nachdem die Newcastle-Krankheit in Geflügelbetrieben der Nachbarlandkreise Rottal-Inn und Landshut nachgewiesen worden ist, haben die zuständigen Behörden Überwachungszonen festgelegt. Diese können nun teilweise aufgehoben werden.
In einer aktuellen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 11. Mai werden die in den tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 30. März und vom 10. April definierten Überwachungszonen aufgehoben. Außerdem aufgehoben wird die Schutzzone in der Allgemeinverfügung von 17. April. Allein die Überwachungszone der Allgemeinverfügung vom 17. April ist aktuell noch gültig.
Hinweise für Geflügelhalter in der Überwachungszone:
- Strikte Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Aufstallungspflicht: Geflügel muss von wildlebenden Vögeln getrennt gehalten werden
- Besondere Aufmerksamkeit auf Krankheitssymptome
Die aktuelle Gebietsgrenze der Überwachungszone ist auf der interaktiven Karte des FLI einsehbar: Link
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