Internationaler Führerschein

Der EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Für sonstige Auslandsreisen (außerhalb der EU wie z. B. Amerika) wird das zusätzliche Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen. Er ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

Der internationale Führerschein ersetzt nicht den EU-Führerschein!

Die Antragsstellung kann online erfolgen. Die Abholung muss persönlich bzw. durch eine Bevollmächtigte Person erfolgen! Der Internationale Führerschein wird Vorort ausgestellt.

Besonderheiten: Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ist, dass Sie bereits im Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins (grau/rosa Altführerschein) müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

Wann benötige ich einen Internationalen Führerschein?

Für Europa: Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit dem deutschen EU-Scheckkartenführerschein fahren.

Für Länder außerhalb Europas: Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der Internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins beim Reiseveranstalter bzw. beim Auswärtigen Amt nachzufragen. (siehe Auswärtiges Amt)

Notwendige Unterlagen:  

  • EU-Scheckkartenführerschein
  • aktuellesbiometrisches Lichtbild, 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung
  • GültigerPersonalausweis oder Reisepass

Kosten: 15,00 €

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