Feuerwehr-Führerschein 4,75 t und 7,5 t

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten. 

Die Zuständigkeit für die Aushändigung der Fahrberechtigung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) des Antragstellers, nicht nach dem Sitz der Organisation. 

Voraussetzungen für den Erhalt der Fahrberechtigung:

  • Zugehörigkeit zu einer der o.g. Organisationen
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  • organisationsinterne (Fahr-)Ausbildung
  • organisationsinterne (Fahr-)Prüfung 

Die Fahrberechtigung kann für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis 4,75 t oder bis 7,5 t erworben werden. Fahrzeuge dürfen dann im Inland (und in Österreich) nur zu Einsatz-, Ausbildungs- und Übungszwecken, sowie zur Sicherung der Einsatzbereitschaft geführt werden. Privat- und Vereinsfahrten dürfen nicht stattfinden. Eine Umschreibung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 kann nicht erfolgen. 

Notwendige Unterlagen: 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung im Original
  • Führerschein 

Kosten: 24,30 € für die Ausstellung der Sonderfahrberechtigung 

Bearbeitungszeit: Wenn alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, kann die Fahrberechtigung auch vor Ort bei der Führerscheinstelle sofort ausgestellt werden

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