Die Fahrberechtigung für Pkws kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde, fahren.
Voraussetzungen bei Antragstellung:
- Mindestalter von 16 1/2 Jahren
- schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter
- Benennung von mindestens einer Begleitperson (mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B, nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister)
Was gibt es sonst zu beachten?
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres und erfolgreichem Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die (rosa) Prüfungsbescheinigung.
- Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung gilt grundsätzlich nur im Inland.
- Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle (ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich).
(Sollte bereits ein Kartenführerschein (z.B. A1, AM oder L) vorhanden sein, muss dieser bei der Abholung des neuen Führerscheines abgegeben werden.) - Fahrberechtigung B197: Seit In-Kraft-Treten am 01.04.2021 besteht die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (=Automatik) die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (bei einer Fahrschule) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 ist eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzuweisen. Hierfür sind mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule, die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B ist mit der Schlüsselzahl 197 bei der Klasse B in den Führerschein einzutragen.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag vollständig ausgefüllt (erhalten Sie von Ihrer Fahrschule)
- Bestätigung durch Ihre Meldebehörde auf Seite 2 Ihres Antrags
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“ (neun Unterrichtseinheiten), kein Online Kurs!
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Für Fahrberechtigung B197: Teilnahmebestätigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung über mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und der Bestätigung über die Ablegung der 15-minütigen Abschlussfahrt
Für die Begleitpersonen:
- Kopie des Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- aktuelle „Karteikartenabschrift“ (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden ist oder der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
Kosten:
- Bearbeitungsgebühr mit Probezeit: 40,80 €
- Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit: 40,00 € (nur falls die Klasse A1 oder T bereits vorhanden ist!)
- Überprüfung der Begleitpersonen: 6,00 € je Begleitperson
- Ausstellung einer Prüfbescheinigung: 7,70 €
- zuzüglich Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl B197: 28,60 €
Bearbeitungszeit: Nach Eingang aller Unterlagen ca. vier bis sechs Wochen