Newcastle in der Region: Überwachungszonen teilweise aufgehoben

Nachdem die Newcastle-Krankheit in Geflügelbetrieben der Nachbarlandkreise Rottal-Inn und Landshut nachgewiesen worden ist, haben die zuständigen Behörden Überwachungszonen festgelegt. Diese können nun teilweise aufgehoben werden.

In einer aktuellen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 23. April werden die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 19., 20. und 26. März aufgehoben.

Die Allgemeinverfügungen vom 30. März, 10. April und 17. April – betreffend Ausbrüche im Landkreis Rottal-Inn – behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Hinweise für Geflügelhalter in der Überwachungszone:

  • Strikte Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften
  • Aufstallungspflicht: Geflügel muss von wildlebenden Vögeln getrennt gehalten werden
  • Besondere Aufmerksamkeit auf Krankheitssymptome

Die aktuellen Gebietsgrenzen der Schutz- und Überwachungszone sind auf dem Bild in diesem Beitrag sowie auf der interaktiven Karte des FLI einsehbar: Link

Weitere wichtige Links:

  • Amtsblatt Landkreis Dingolfing-Landau: Link
  • Informationen LGL Bayern: Link

 

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