Nachdem die Newcastle-Krankheit in Geflügelbetrieben der Nachbarlandkreise Rottal-Inn und Landshut nachgewiesen worden ist, haben die zuständigen Behörden Überwachungszonen festgelegt. Diese können nun teilweise aufgehoben werden.
In einer aktuellen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 23. April werden die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 19., 20. und 26. März aufgehoben.
Die Allgemeinverfügungen vom 30. März, 10. April und 17. April – betreffend Ausbrüche im Landkreis Rottal-Inn – behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Hinweise für Geflügelhalter in der Überwachungszone:
- Strikte Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Aufstallungspflicht: Geflügel muss von wildlebenden Vögeln getrennt gehalten werden
- Besondere Aufmerksamkeit auf Krankheitssymptome
Die aktuellen Gebietsgrenzen der Schutz- und Überwachungszone sind auf dem Bild in diesem Beitrag sowie auf der interaktiven Karte des FLI einsehbar: Link
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