Fortführung der Geförderten Energieberatung im Landkreis

Die geförderte Erstenergieberatung für Privatpersonen wird fortgeführt. Auch im Jahr 2025 bekommen Bürgerinnen und Bürger, die eine Vor-Ort-Beratung bei einer Immobilie im Landkreis durchführen lassen, einen Zuschuss von bis zu 200,00 €.

Die Maßnahme Energieberatung im Landkreis soll zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen, insbesondere bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Erstenergieberatung

Die Erstenergieberatung gibt einen schnellen, ersten Überblick über die Energieverwendung, -verteilung und -erzeugung eines Gebäudes, um Ansätze für eine energetische Optimierung abzuleiten. Bei der Erstenergieberatung kommt der ausgewählte unabhängige Energieberater vor Ort, um sich einen detaillierten Überblick über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu verschaffen. Dabei werden der Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle sowie Sparpotenziale betrachtet. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfung stellt der Berater in einem Beratungsprotokoll zusammen, in dem er auch sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorschlägt. Im persönlichen Gespräch berät der Berater zudem, wie die Vorschläge kostengünstig umgesetzt werden können. Dabei geht es auch um Fördermöglichkeiten.

Vorgehen der Energieberatung im Landkreis

Der folgende Ablauf liegt einer erfolgreichen Förderung durch den Landkreis Dingolfing-Landau zugrunde:Energieberater/ -in auswählen: https://www.energie-effizienz-experten.de/

Terminvereinbarung: Energieberater über Förderprogramm informieren

Vorbereitung auf Termin: Fragen überlegen

Vor-Ort-Begehung und Beratungsgespräch

Übergabe von Beratungsprotokoll und weiteren Dokumenten

Unterlagen beim Landratsamt zur Prüfung einreichen (Per Mail an Klimaschutz@landkreis-dingolfing-landau.de)

Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung erhalten

 

 

 

 

1. Vorplanung

  • Entscheidung für einen Energieberater/ eine Energieberaterin: Ziehen Sie hier die Energieeffizienz-Expertenliste zu Rate
  • Vereinbaren Sie einen Termin für die Vor-Ort-Energieberatung und informieren Sie den Energieberater/ die Energieberaterin über das Förderprogramm des Landkreises zur Energieberatung
  • Bereiten Sie sich auf den Termin vor: Notieren Sie sich Fragen

 

2. Energieberatung

  • Vor-Ort-Begehung und Beratungsgespräch: Der Energieberater führt die „Erstenergieberatung“ durch
  • Übergabe der Dokumente an den Beratenen

 

3. Förderabwicklung

  • Die einzureichenden Unterlagen umfassen
  • Auszahlungsantrag Energieberatung
  • Rechnungsnachweis (Rechnung(en)/ Quittung(en))
  • Scannen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrag sowie den Rechnungsnachweis ein
  • Reichen Sie alle relevanten Unterlagen per E-Mail an folgende Adresse ein: Klimaschutz@landkreis-dingolfing-landau.de (Betreff: Energieberatung Vorname Nachname)
  • Bitte beachten Sie außerdem die Förderrichtlinie sowie die Datenschutzinformation. Im Falle des früher geförderten Individuellen Sanierungsfahrplans ist auch die Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude zu berücksichtigen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den entsprechenden Betrag überwiesen

 

FAQ

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe für die „Erstenergieberatung“ beträgt bis zu 200,00 €, maximal wird jedoch der Rechnungsbetrag gefördert.
Für die Berechnung der Förderung des Landkreises sind die Bruttowerte ausschlaggebend.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Energieberatung in Form einer „Erstenergieberatung“. Die Energieberatung ist an einem Wohngebäude im Landkreisgebiet Dingolfing-Landau durchzuführen. Gefördert wird maximal eine Energieberatung pro Wohngebäude.

Wer ist antragsberechtigt?
Gewährt wird die Förderung dem/ der privaten Eigentümer/ -in im Landkreis Dingolfing-Landau, bei welchem die Energieberatung durchgeführt wurde.

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter und Pächter

 

Wie beantrage ich die den Zuschuss des Landkreises zur Energieberatung?’
Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrag mit einem Rechnungsnachweis der stattgefundenen Energieberatung über Klimaschutz@landkreis-dingolfing-landau.de ein

Wie finde ich einen geeigneten Energieberater?’
Geben Sie auf der Seite https://www.energie-effizienz-experten.de/ Ihren Wohnort ein und Sie finden eine Liste der anliegenden qualifizierten Energieberater.

Wie erhalte ich die Förderung?
Nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und erfolgreicher Prüfung wird die Förderung auf das im Auszahlungsantrag angegebe Konto überwiesen.

 

Wichtige Dokumente zum Download

Foerderrichtlinie Energieberatung 2025

Download (217,25kB)

Flyer Energieberatung

Download (1,04MB)

Datenschutzinformation Energieberatung

Download (253,57kB)

Auszahlungsantrag Energieberatung

Download (283,82kB)

Merkblatt Erstenergieberatung

Download (299,77kB)
Drucken
E-Mail
WhatsApp
X
Facebook

Weitere Meldungen

Auszeichnung für 25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit

Ehrung von Feldgeschworenen im Landkreis Dingolfing-Landau

Vollsperrung Mengkofener Straße in Dingolfing

Wegen Kanalarbeiten ab 10 Juni gesperrt

Zwischen Stromspeicher und Social Media – Schüler lernen für den Alltag

„Schule fürs Leben“: Klima & Energie im Fokus

Wertschätzung für jahrzehntelangen Einsatz

Landkreis ehrt langjährige Mitarbeiter – Drei Verabschiedungen in den Ruhestand

Kategorien

Mengkofen

Pilsting