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Geförderte Energieberatung im Landkreis
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Geförderte Energieberatung im Landkreis

Geförderte Energieberatung im Landkreis

Laufzeit: 1. September 2022 – 31. Dezember 2025

Angesichts steigender Energiepreise, schwindender Ressourcen und einer steigenden Belastung für das Klima und die Umwelt fördert der Landkreis die Energieberatung für Wohngebäude im Landkreis.

Die Maßnahme Energieberatung im Landkreis soll zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen, insbesondere bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Dazu werden über den Kreishaushalt Mittel, zunächst befristet bis Ende nächsten Jahres zur Verfügung gestellt. Die Beratungsform „Erstenergieberatung“ wird für den Interessenten mit bis zu 200 Euro gefördert. Die Beratung muss durch einen Berater aus der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes erfolgen.

Erstenergieberatung

Die Erstenergieberatung gibt einen schnellen, ersten Überblick über die Energieverwendung, -verteilung und -erzeugung eines Gebäudes, um Ansätze für eine energetische Optimierung abzuleiten. Bei der Erstenergieberatung kommt der ausgewählte unabhängige Energieberater vor Ort, um sich einen detaillierten Überblick über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu verschaffen. Dabei werden der Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle sowie Sparpotenziale betrachtet. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfung stellt der Berater in einem Beratungsprotokoll zusammen, in dem er auch sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorschlägt. Im persönlichen Gespräch berät der Berater zudem, wie die Vorschläge kostengünstig umgesetzt werden können. Dabei geht es auch um Fördermöglichkeiten.

Vorgehen der Energieberatung im Landkreis

Der folgende Ablauf liegt einer erfolgreichen Förderung durch den Landkreis Dingolfing-Landau zugrunde:

Energieberater/ -in auswählen: Energieeffizienz-Expertenliste

Terminvereinbarung: Energieberater über Förderprogramm informieren

Vorbereitung auf Termin: Fragen überlegen

Vor-Ort-Begehung und Beratungsgespräch

Übergabe von Beratungsprotokoll und weiteren Dokumenten

Formular ausfüllen (Rechnung(en)/ Quittung(en) beifügen)

Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung erhalten

1. Vorplanung

  • Entscheidung für einen Energieberater/ eine Energieberaterin: Ziehen Sie hier die Energieeffizienz-Expertenliste zu Rate
  • Vereinbaren Sie einen Termin für die Vor-Ort-Energieberatung und informieren Sie den Energieberater/ die Energieberaterin über das Förderprogramm des Landkreises zur Energieberatung
  • Bereiten Sie sich auf den Termin vor: Notieren Sie sich Fragen
 

2. Energieberatung

  • Vor-Ort-Begehung und Beratungsgespräch: Der Energieberater führt die „Erstenergieberatung“ durch
  • Übergabe der Dokumente an den Beratenen
 

3. Förderabwicklung

  • Bitte beachten Sie außerdem die Förderrichtlinie sowie die Datenschutzinformation
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den entsprechenden Betrag überwiesen

FAQ

Die Förderhöhe für die „Erstenergieberatung“ beträgt bis zu 200,00 €, maximal wird jedoch der Rechnungsbetrag gefördert.

Für die Berechnung der Förderung des Landkreises sind die Bruttowerte ausschlaggebend.

Gefördert wird die Energieberatung in Form einer „Erstenergieberatung“. Die Energieberatung ist an einem Wohngebäude im Landkreisgebiet Dingolfing-Landau durchzuführen. Gefördert wird maximal eine Energieberatung pro Wohngebäude.

Gewährt wird die Förderung dem/ der privaten Eigentümer/ -in im Landkreis Dingolfing-Landau, bei welchem die Energieberatung durchgeführt wurde.

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter und Pächter

Füllen Sie das Formular zur Gewährung von Zuschüssen zur Energieberatung aus und fügen Sie einen verwendungsnachweis bei (Rechnung(en)/ Quittung(en)).

Geben Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste Ihren Wohnort ein und Sie finden eine Liste der anliegenden qualifizierten Energieberater.

Nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und erfolgreicher Prüfung wird die Förderung auf das im Auszahlungsantrag angegebe Konto überwiesen.

Förderfähig ist eine Energieberatung, die dem Beratungsempfänger die besten Möglichkeiten der
energetischen Sanierung des Gebäudes aufzeigt. Diese Energieberatung gibt einen schnellen, ersten Überblick über die Energieverwendung, -verteilung und -erzeugung eines Gebäudes, um Ansätze für eine energetische Optimierung abzuleiten. Die Beratungsleistungen sind von einem qualifizierten Energieberater durchzuführen, der auf der „Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes“ gelistet ist.

Bei der Erstenergieberatung kommt der ausgewählte unabhängige Energieberater vor Ort, um sich
einen detaillierten Überblick über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu verschaffen. Dabei
werden der Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die
Gebäudehülle sowie Sparpotenziale betrachtet.

Die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfung stellt der Berater in einem Beratungsprotokoll zusammen, in dem er auch sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorschlägt. Im persönlichen Gespräch berät der Berater zudem, wie die Vorschläge kostengünstig umgesetzt werden können. Dabei geht es auch um Fördermöglichkeiten.

Die Erstenergieberatung umfasst folgende Bestandteile:

Auftaktgespräch (i.d.R. Telefonat)

  • Kurze Schilderung des IST-Zustands aus Kundensicht (z.B. Maßnahmen die in der
    Vergangenheit bereits getroffen wurden)
  • Vorabaustausch zu Einsparmöglichkeiten aus Kundensicht
  • Kundenwunsch für Fokuslegung
  • Klärung des Ablaufs, Information über Kosten (z.B. Anfahrt)
 

Ortsbegehung (ca. 60 Minuten)

  • Gemeinsame Begehung des Wohngebäudes
  • Energetische Beurteilung der wärmeabgebenden Bauteile
  • Bewertung und Verbesserungsvorschläge zur Anlagentechnik
  • Aufzeigen von Sanierungsmöglichkeiten und potenziellen Einsparpotenzialen, deren
    groben Kostenrahmen und grobe Skizzierung der Fördermöglichkeiten
  • Beantwortung von Fragen
  • Aushändigung des ausgefüllten DBU-Energie-Checks sowie der DBU-Broschüre
    („Klima schützen – wohlfühlen“) o.Ä. Übersicht wird gewünscht
 

Erstellung des Beratungsprotokolls (ca. 1 DIN A4 Seite)

  • Handlungsempfehlungen
  • Nennung maßnahmenbezogener Förderprogramme
  • Skizzierung des weiteren Vorgehens
 

Einreichung der Unterlagen zur Gewährung von Zuschüssen i.d.R. durch den, der die
Beratung in Empfang genommen hat

  • Online-Formular mit Verwendungsnachweis (Quittung(en)/ Rechnung(en)); Die Förderhöhe beträgt bis zu 200,00 € für die „Erstenergieberatung“
 
Weitere Anmerkungen
Die Darstellung und die Maßnahmenvorschläge müssen für einen Laien verständlich und
nachvollziehbar sein. Der Energieberater ist verpflichtet, seine Kunden hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Er darf von einem Dritten, der ein wirtschaftliches Interesse an der Umsetzung der von dem Energieberater empfohlenen Maßnahmen haben kann, weder eine Provision noch einen sonstigen geldwerten Vorteil fordern oder annehmen. Lohnzahlungen an den Energieberater, die keinen Zusammenhang zu etwaigen Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers aufweisen, sind keine geldwerten Vorteile im vorgenannten Sinne.

III-PH-1 Fortführung der Förderung zur Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Dingolfing-Landau

Maßnahmenbeschreibung

Die etablierte geförderte Energieberatung des Landkreises Dingolfing-Landau hat eine Laufzeit von 1. September 2022 – 31. Dezember 2023. Die Förderung wird ab 1. Januar 2024 angepasst fortgeführt.

Angesichts steigender Energiepreise, schwindender Ressourcen und einer steigenden Belastung für das Klima und die Umwelt fördert der Landkreis Dingolfing-Landau die Energieberatung für Wohngebäude im Landkreis. Die Maßnahme trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude zeigt Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg auf, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann.

Verbesserungen möglich hinsichtlich:

  • Kostenübernahme
  • Beratungsumfang (z. B. Beratungsart, Digitale Energieberatung)
  • Verortung (z. B. Vor-Ort, Landratsamt)
  • Mögliche Kooperation mit Verbraucherzentrale wird geprüft
Ansprechpartner
Telefon
Zimmer
E-Mail
Ansprechpartner

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