Heute, Freitag, ist ein weiterer Fall der Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbetrieb in Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) nachgewiesen worden. Die zuständigen Behörden haben daraufhin erneut eine Überwachungszone festgelegt. Betroffen sind Teile von Frontenhausen (Wettersdorf, Eiselsdorf, Friedersdorf, Moselding, Schern, Schwaige, Aign, Grubwinkl und Wachlkofen) und Teile von Reisbach (Watzendorf, Siegsdorf, Wildprechting, Biberg, Mühlen, Lehen, Oberstuben, Unterstuben und Ötz).
Die beiden bisherigen Allgemeinverfügungen – für den Landkreis Landshut und den ersten Ausbruch in Gangkofen – behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Hinweise für Geflügelhalter in der Überwachungszone:
- Strikte Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Aufstallungspflicht: Geflügel muss von wildlebenden Vögeln getrennt gehalten werden
- Besondere Aufmerksamkeit auf Krankheitssymptome
Die genauen Gebietsgrenzen der Überwachungszone sind auf der interaktiven Karte des FLI einsehbar.
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