Nach einem weiteren Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Landshut haben die zuständigen Behörden erneut Schutz- und Überwachungsmaßnahmen eingerichtet. Aufgrund der räumlichen Nähe liegen auch diesmal kleinere Bereiche der Gemeinden Loiching (Unterwolkersdorf) und Frontenhausen (Berg, Grund, Rieglöd, Sandöd, Grub, südlicher Teil von Georgenschwimmbach, westlicher Teil von Wettersdorf, Eiselsdorf, Friedersdorf, Moselding, Grubwinkl) im Landkreis Dingolfing-Landau innerhalb der festgelegten Überwachungszone. Die genaue Lage der Restriktionsgebiete ist der interaktiven Karte zu entnehmen.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, insbesondere bei Hühnern und anderem Geflügel. Für Menschen besteht in der Regel nur ein sehr geringes Risiko. Infektionen beim Menschen sind selten und verlaufen meist mild.
Für Geflügelhalter innerhalb der Überwachungszone gelten tierseuchenrechtliche Auflagen. Dazu gehören unter anderem Einschränkungen beim Verbringen von Geflügel sowie erhöhte Anforderungen an Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen. Zudem gilt für betroffene tierhaltende Betriebe eine Aufstallungspflicht. Das bedeutet, dass alle gehaltenen Vögel so zu halten sind, dass sie von freilebenden Vögeln abgesondert sind.
Geflügelhalter werden gebeten, die geltenden Vorschriften strikt einzuhalten und besonders auf mögliche Krankheitssymptome bei ihren Tieren zu achten. Die genauen Vorgaben für Geflügelhalter sind im Amtsblatt auf der Internetseite des Landratsamtes nachzulesen.
Geflügelhalter im betroffenen Gebiet werden gebeten, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an das Veterinäramt des Landkreises zu wenden.
Die Allgemeinverfügung mit allen Vorschriften für die Überwachungszone ist im Amtsblatt veröffentlicht.
Link zum Amtsblatt:
https://dingolfing-landau.de/amtsblatt/amtsblaetter-2026/
Link zum LGL:
Link zur Interaktiven Karte mit Schutz und Überwachungszone: