Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.
Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Bei Veranstaltungen auf privatem Grund, die Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr haben, ist ggf. eine verkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) notwendig.
Für die Durchführung von gewerblichem Lkw-Verkehr an Sonntagen und zum Teil Feiertagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Formulare
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Verkehrswesen - SG 32
Erlaubnis für eine Veranstaltung, Erklärung des Veranstalters -
Verkehrswesen - SG 32
Anzeige einer Wallfahrt -
Verkehrswesen - SG 32
Antrag auf Erlaubnis für eine Veranstaltung auf öffentlicher Straße -
Verkehrswesen - SG 32
Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot