Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeuges

Der Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges ist der Kfz-Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen (in Form einer Veräußerungsanzeige, bzw. des Kaufvertrages). Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeuges, Namen, Vornamen und die vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

Bitte kontrollieren sie bei der Übergabe des Fahrzeuges die angegebene Adresse, ob diese auch mit der Adresse auf dem Personalausweis des Käufers übereinstimmt.

Weiterführende Informationen insbesondere in Bezug auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen sowie die anfallenden Gebühren ersehen Sie bitte unter nachfolgendem Link:

Mengkofen

Pilsting