Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens (für Export)

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Personalien / Identifikationsnachweis (siehe oben)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen ist das bestehende Kennzeichen erforderlich
  • Sofern das Fahrzeug noch keine deutsche Zulassung hat, ist zudem eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung
    (COC-Papier) erforderlich.
  • Das Fahrzeug muss unter Umständen bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

Mengkofen

Pilsting