Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Personalien / Identifikationsnachweis (siehe oben)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
- Bei zugelassenen Fahrzeugen ist das bestehende Kennzeichen erforderlich
- Sofern das Fahrzeug noch keine deutsche Zulassung hat, ist zudem eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung
(COC-Papier) erforderlich. - Das Fahrzeug muss unter Umständen bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden.