Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens zur Überführung von Fahrzeugen im Bundesgebiet

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Personalien / Identifikationsnachweis (siehe oben)
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) und II (Kfz-Brief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung. Falls keine HU vorhanden ist, muss die erste Fahrt zur Prüforganisation erfolgen. Des Weiteren werden die Fahrten auf den Landkreis der Beantragung, bzw. den Standort des Fahrzeuges begrenzt.
  • Das Fahrzeug muss abgemeldet sein

Mengkofen

Pilsting