Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Personalien / Identifikationsnachweis (siehe oben)
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II vom Fahrzeughalter. Sollte nicht der Fahrzeughalter der „Verlierer“ sein, muss dies mittels entsprechender Dokumente nachgewiesen werden (kontaktieren Sie uns bitte vorab in diesen Fällen). Die Abgabe dieser Versicherung an Eides Statt ist vor einem Notar oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben. Selbstverfasste Erklärungen können leider nicht akzeptiert werden. Bitte beachten Sie, dass die Neuausstellung aufgrund gesetzlicher Normen mindestens 14 Tage in Anspruch nimmt.