Zulassung eines Neufahrzeuges

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Personalien / Identifikationsnachweis (siehe oben)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief); bei Fahrzeugen ohne vorhandener Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Bestätigung vom Hersteller erforderlich, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungsdokumente erstellt worden sind

EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); bei Fahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung: Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO

Mengkofen

Pilsting