Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Personalien / Identifikationsnachweis (siehe oben)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief); bei Fahrzeugen ohne vorhandener Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Bestätigung vom Hersteller erforderlich, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungsdokumente erstellt worden sind
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); bei Fahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung: Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO