Der Behindertenbeauftragte berät den Landkreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz).
Die Aufgabe wird nach der Satzung über den Behindertenbeauftragten des Landkreises Dingolfing-Landau als kommunales Ehrenamt wahrgenommen.
Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden.
Die Beratung einzelner Menschen mit Behinderung gehört nicht zu seinen Aufgaben.