Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung von Kindern an das Jugendamt wenden. Ebenso bietet das Jugendamt Beratung und Unterstützung in kindesunterhaltsrechtlichen und familienrechtlichen Fragen an. Zusammen mit den Gemeinden und mit freien Trägern sorgt es für ein flächendeckendes Angebot an Kindertagesbetreuungsmöglichkeiten. Das Jugendamt versteht sich heute in erster Linie als Dienstleistungsbehörde, der Schutz von Kindern bei Kindeswohlgefährdungen ist und bleibt aber genauso seine wichtige Aufgabe.
Die vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe werden im Landkreis Dingolfing-Landau vom Kreisjugendamt und vom Sozialen Dienst gemeinsam wahrgenommen.