Staatsangehörigkeitsrecht/Visumsverfahren

Welche Voraussetzungen muss ich in der Regel für eine Einbürgerung erfüllen?

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Mindestens fünf Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (Abwesenheiten von bis zu 6 Monaten sind unschädlich)
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen (dazu zählt auch ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels!)
  • Sicherung des Lebensunterhalts ohne Leistungen nach dem SGB II oder XII (=Bürgergeld oder Sozialhilfe)
  • Keine Vorstrafen
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1 GER)
    Welche Sprachzertifikate in Bayern für die Einbürgerung anerkannt werden, können Sie der Positivliste Einbürgerung des StMI entnehmen. Alle Nachweise, die nicht auf dieser Liste stehen, können wir nicht anerkennen.
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
  • Außerdem dürfen Sie derzeit keinen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 oder § 104c.

Auf dem BayernPortal können Sie mit einem „Quick-Check“ selbstständig überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Link zum Quick-Check

 

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?

Bitte nutzen Sie zuerst den oben verlinkten Quick-Check. Wenn Sie dort ein positives Ergebnis erhalten, können Sie entweder den hier verlinkten Antrag ausfüllen, oder Sie schreiben uns eine E-Mail mit Ihren Daten an einbuergerung@landkreis-dingolfing-landau.de oder staatsangehoerigkeit@dingolfing-landau.de. Sie erhalten dann das Antragsformular und eine Liste mit den benötigten Unterlagen zugesandt.

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig haben, können Sie den Antrag entweder persönlich im Landratsamt oder über das BayernPortal stellen (siehe oben).

Den Termin zur Antragstellung vereinbaren Sie mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Eine persönliche Vorsprache ist auch bei digitaler Antragstellung erforderlich.

 

Aufgrund der weiterhin sehr hohen Nachfrage ist mit einer langen Bearbeitungsdauer zu rechnen. Sie erhalten Bescheid, sobald Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wird und sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Bitte richten Sie keine Sachstandsanfragen an uns, da diese nur Ressourcen binden und dadurch die Bearbeitungsdauer weiter verzögern!

Wir bitten Sie aus diesem Grund auch, auf Nachfragen zu verzichten, ob eingesendete Unterlagen bei uns angekommen sind.

Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Person über 16 Jahren jeweils 255,- €  und pro mit einzubürgerndem Kind unter 16 Jahren jeweils 51,- €. Die Gebühren werden erst kurz vor der Einbürgerung in Rechnung gestellt.

Die Ausstellung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses müssen Sie nach der Einbürgerung separat auf dem Rathaus Ihrer Gemeinde beantragen.

 

Sie haben noch weitere Fragen?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: einbuergerung@landkreis-dingolfing-landau.de oder staatsangehoerigkeit@dingolfing-landau.de

 

Weiterführende Links:

Informationen des bayerischen Innenministeriums zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

Informationsportal der Bundesregierung zum Thema Einbürgerung

Informationen des BAMF zu Einbürgerung und Einbürgerungstest

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