ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG
Für den nachfolgenden Zustellungsadressaten liegt beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1 in 84130 Dingolfing, im Zimmer Nummer 112 des Sachgebietes 24 Jugendamt ein erlassener Bescheid vom 29.10.2025 mit dem Aktenzeichen: 245-434.02/15752, welcher nicht zugestellt werden konnte, weil der Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist. (Art. 15 Abs. 1 VwZVG).
Dieser Bescheid wird hiermit gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt.
| Zustellungsadressat (Name, Vorname): |
| Fadi Izzo |
| Letzte bekannte Adresse: |
| Am Herrenweiher 39, 84130 Dingolfing
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Vorgenannter Zustellungsadressat – oder ein bevollmächtigter Vertreter unter Vorlage der Originalvollmacht – kann dieses Schriftstück am oben genannten Ort (s. Absatz 1) abholen oder einsehen. Ein gültiger Lichtbildausweis ist zur Personen-Identifikation vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen (Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG).
Das o. g. Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Tag der Veröffentlichung: 18.12.2025
Letzter Tag der Veröffentlichung: 01.01.2026
Hoffmann