Landes- und Regionalplanung
REGIONALER PLANUNGSVERBAND LANDSHUT
Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut, Neufassung des Kapitels B VI Energie (Vorranggebiete für Windenergieanlagen); Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2025 die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft beschlossen.
Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen:
– die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,
– die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,
– die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
– die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und
– die Öffentlichkeit.
Der Entwurf der Regionalplanänderung – einschließlich Begründung und Feststellung zu den Umweltauswirkungen liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG im Landratsamt Dingolfing-Landau zur Einsichtnahme aus.
Auslegungsort:
Landratsamt Dingolfing-Landau
2. Stock, Zimmer 227
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Auslegungszeit:
10. November 2025 bis 19. Dezember 2025 nach vorheriger Terminabsprache während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten (Mo-Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr)
Gleichzeitig sind die Verfahrensunterlagen in das Internet eingestellt und können unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:
– auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands Landshut: Aktuelle Fortschreibungen – Regionaler Planungsverband Landshut
– auf der Homepage der Regierung von Niederbayern: Regionalplanung – Regierung von Niederbayern
– hier auf der Homepage des Landkreises Dingolfing-Landau (siehe Anlagen unten)
Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 19.12.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Geschäftsstelle, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, E-Mail: region@landshut.org zu äußern. Stellungnahmen können nach Art. 16 Abs. Satz 3 BayLplG nur zu den Änderungen abgegeben werden.
Die in diesem Beteiligungsverfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Landshut verarbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Auslegungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Absatz 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet.
Landshut, den 24. Oktober 2025
Regionaler Planungsverband Landshut
Peter Dreier
Landrat
Verbandsvorsitzender
Anschreiben Beteiligungsverfahren
Tekturkarte Vorranggebiete Fuer Windenergieanlagen